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Leistung · Ordnungsamt

Wahlhelferin oder Wahlhelfer werden

Für jede Wahl braucht die Stadt Webbingen rund 120 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Helfen Sie mit – Sie erhalten ein Erfrischungsgeld und eine Einweisung.

Beschreibung

Damit Wahlen in Webbingen reibungslos ablaufen, sind in jedem Wahllokal und in jedem Briefwahlvorstand ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer im Einsatz. Sie betreuen die Stimmabgabe, prüfen die Wahlberechtigung und zählen nach 18 Uhr die Stimmen aus.

In unseren Wahllokalen in der Kernstadt und den Ortsteilen – von Mühlau bis Webbach – werden für jede Wahl rund 120 Helferinnen und Helfer gebraucht. Gerne können Sie im Wahllokal Ihres Ortsteils mitarbeiten.

Voraussetzungen

  • Sie sind für die jeweilige Wahl wahlberechtigt.
  • Sie kandidieren nicht selbst bei dieser Wahl und sind keine Vertrauensperson eines Wahlvorschlags.
  • Sie sind zuverlässig und haben Freude an der Arbeit im Team. Vorkenntnisse sind nicht nötig.

Verfahrensablauf

  1. Sie melden sich online, per E-Mail oder telefonisch beim Wahlamt.
  2. Das Wahlamt teilt Sie einem Wahlvorstand zu und schickt Ihnen eine schriftliche Berufung.
  3. Vor der Wahl erhalten Sie eine Schulung im Rathaus bzw. Schulungsunterlagen.
  4. Am Wahltag arbeiten Sie in Schichten im Wahllokal und wirken ab 18 Uhr bei der Auszählung mit.

Fristen

Bitte melden Sie sich möglichst bis acht Wochen vor der Wahl. Gern nehmen wir Sie auch dauerhaft in unsere Helferkartei auf.

Bearbeitungsdauer

Die Berufung erhalten Sie in der Regel drei bis vier Wochen vor dem Wahltag.

Gebühren

Gebührenfrei

Rechtsgrundlagen

  • Bundeswahlgesetz (BWahlG) und Bundeswahlordnung (BWO)
  • Landeswahlgesetz (LWG) und Landeswahlordnung (LWO)
  • Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG) und Gemeinde- und Landkreiswahlordnung (GLKrWO)

Hinweise

Die Stadt Webbingen zahlt ein Erfrischungsgeld von 50 €, Wahlvorsteherinnen und Wahlvorsteher erhalten 70 €. Die Tätigkeit ist ein Ehrenamt, das grundsätzlich alle Wahlberechtigten übernehmen müssen; ablehnen kann man es nur aus wichtigem Grund. Da Wahlen sonntags stattfinden, ist eine Freistellung vom Arbeitgeber meist nicht nötig. Für Schulungen an Werktagen stellt die Stadt eine Bescheinigung für Ihren Arbeitgeber aus.