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Leistung · Ordnungsamt

Fundtiere melden und abholen

Sie haben ein entlaufenes Haustier gefunden oder vermissen Ihr eigenes Tier? Das Ordnungsamt der Stadt Webbingen ist als Fundbehörde auch für Fundtiere zuständig.

Beschreibung

Entlaufene oder ausgesetzte Haustiere wie Hunde, Katzen, Kaninchen oder Vögel werden wie Fundsachen behandelt. Zuständig ist das Ordnungsamt der Stadt Webbingen als Fundbehörde. Die Stadt sorgt dafür, dass Fundtiere versorgt und untergebracht werden, und versucht, den Halter oder die Halterin ausfindig zu machen. Dazu arbeitet sie mit einem Vertragstierheim im Landkreis zusammen.

Verfahrensablauf für Finder

  1. Melden Sie den Fund unverzüglich beim Ordnungsamt, außerhalb der Dienstzeiten bei der Polizei.
  2. Geben Sie Fundort, Fundzeit und eine Beschreibung des Tieres an.
  3. Das Ordnungsamt veranlasst die Unterbringung im Tierheim. Wenn Sie das Tier vorübergehend selbst versorgen möchten, sprechen Sie uns an.
  4. Meldet sich der Halter, wird das Tier zurückgegeben.

Verfahrensablauf für Halter

  1. Melden Sie Ihr vermisstes Tier beim Ordnungsamt und beim Tierheim.
  2. Weisen Sie nach, dass das Tier Ihnen gehört, z. B. mit Heimtierausweis, Chipnummer oder Fotos.
  3. Erstatten Sie die Kosten für Unterbringung und gegebenenfalls tierärztliche Versorgung und holen Sie Ihr Tier ab.

Fristen

Ein Fund muss unverzüglich gemeldet werden. Meldet sich innerhalb von sechs Monaten niemand, kann der Finder unter bestimmten Voraussetzungen Eigentum am Tier erwerben.

Erforderliche Unterlagen

  • Für Finder: Angaben zu Fundort, Fundzeit und Beschreibung des Tieres
  • Für Halter: Personalausweis
  • Für Halter: Eigentumsnachweis (z. B. Heimtierausweis, Chipnummer, Fotos)

Gebühren

Fundmeldunggebührenfrei
Unterbringung im TierheimKostenerstattung nach Aufwand (z. B. Hund ca. 15,00 € pro Tag)
Tierärztliche Versorgungnach tatsächlichen Kosten

Rechtsgrundlagen

  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Vorschriften über den Fund
  • Tierschutzgesetz (TierSchG)

Hinweise

Lassen Sie Ihr Tier mit einem Mikrochip kennzeichnen und in einem Haustierregister eintragen – so kann es schnell zugeordnet werden. Verletzte Wildtiere oder Wildunfälle melden Sie bitte der Polizei, die den zuständigen Jagdpächter verständigt. Gefundene Gegenstände geben Sie im Bürgerbüro ab.