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Leistung · Ordnungsamt

Veranstaltung anzeigen

Öffentliche Veranstaltungen wie Konzerte, Feste oder Flohmärkte müssen rechtzeitig beim Ordnungsamt angezeigt werden. Größere Veranstaltungen brauchen ein Sicherheitskonzept.

Beschreibung

Wer in Webbingen eine öffentliche Vergnügung veranstaltet – etwa ein Open-Air-Konzert, ein Dorffest in Webbach, eine Tanzveranstaltung oder einen Flohmarkt –, muss sie beim Ordnungsamt anzeigen. So kann die Stadt prüfen, ob für Sicherheit, Verkehr und Nachbarschaft alles geregelt ist.

Öffentlich ist eine Veranstaltung, wenn sie grundsätzlich jedem offensteht. Private Feiern im Familien- oder Freundeskreis müssen nicht angezeigt werden.

Voraussetzungen

  • Es gibt eine verantwortliche Veranstalterin bzw. einen verantwortlichen Veranstalter.
  • Die Veranstaltungsstätte ist für die erwartete Besucherzahl geeignet.
  • Ab 1.000 gleichzeitig erwarteten Besucherinnen und Besuchern verlangt die Stadt Webbingen ein Sicherheitskonzept.

Verfahrensablauf

  1. Sie zeigen die Veranstaltung online oder mit dem Formular beim Ordnungsamt an.
  2. Das Ordnungsamt prüft die Angaben und beteiligt bei Bedarf Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst und Bauamt.
  3. Bei größeren Veranstaltungen findet ein Abstimmungsgespräch statt.
  4. Sie erhalten eine Eingangsbestätigung oder – falls erforderlich – einen Bescheid mit Auflagen oder eine Erlaubnis.

Fristen

Die Anzeige muss spätestens eine Woche vor der Veranstaltung vorliegen. Wir empfehlen, sie mindestens vier Wochen vorher einzureichen. Bei Veranstaltungen mit Sicherheitskonzept planen Sie bitte mindestens drei Monate Vorlauf ein.

Bearbeitungsdauer

Kleinere Veranstaltungen: wenige Tage. Großveranstaltungen: mehrere Wochen.

Erforderliche Unterlagen

  • Anzeigeformular mit Art, Ort, Datum, Uhrzeit und erwarteter Besucherzahl
  • Name und Erreichbarkeit der verantwortlichen Person während der Veranstaltung
  • Lageplan mit Bühnen, Ständen, Rettungswegen und Notausgängen
  • Ab 1.000 Besuchern: Sicherheitskonzept
  • Nachweis der Veranstalterhaftpflichtversicherung
  • Bei fremden Flächen: Einverständnis der Eigentümerin oder des Eigentümers

Gebühren

Anzeige ohne Auflagengebührenfrei
Bescheid mit Auflagen30,00 € bis 300,00 €
Großveranstaltungen mit Sicherheitskonzeptnach Aufwand

Rechtsgrundlagen

  • Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG), Art. 19
  • Bayerische Versammlungsstättenverordnung (VStättV)
  • Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
  • Kostengesetz (KG) des Freistaats Bayern

Hinweise

Je nach Veranstaltung brauchen Sie weitere Genehmigungen: „Gaststättenbetrieb vorübergehend gestatten“ für den Ausschank von Alkohol, „Plakatierung genehmigen lassen“ für Werbung sowie eine verkehrsrechtliche Anordnung bei Straßensperrungen. Räume und Plätze der Stadt vermittelt das Veranstaltungsbüro. Denken Sie auch an die Anmeldung bei der GEMA, wenn Musik gespielt wird.