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Leistung · Veranstaltungsbüro

Räume und Säle mieten

Bürgersaal im Rathaus, Alte Schule Webbach oder Stadthalle: Für Vereinsabende, Versammlungen und Feiern vermietet die Stadt Webbingen passende Räume.

Beschreibung

Die Stadt Webbingen vermietet ihre Räume an Vereine, Organisationen, Unternehmen und Privatpersonen. Zur Auswahl stehen:

  • Bürgersaal im Rathaus – bis 120 Personen, mit Beamer und Teeküche, ideal für Versammlungen und Vorträge
  • Alte Schule Webbach – Gemeinschaftsraum für bis zu 60 Personen mit Küche, geeignet für Vereinsabende und kleinere Familienfeiern
  • Stadthalle – bis 450 Personen, mit Bühne, Licht- und Tontechnik und Gastronomieküche, für Konzerte, Bälle und große Veranstaltungen

Voraussetzungen

  • Mieterin oder Mieter ist volljährig und während der Veranstaltung anwesend.
  • Die Benutzungsordnung wird anerkannt.

Verfahrensablauf

  1. Prüfen Sie die Verfügbarkeit online oder fragen Sie beim Veranstaltungsbüro an.
  2. Sie erhalten eine Reservierung, die zwei Wochen gilt, und den Mietvertrag.
  3. Mit dem unterschriebenen Vertrag wird die Buchung verbindlich. Die Kaution ist vor der Veranstaltung zu zahlen.
  4. Vor und nach der Veranstaltung erfolgt eine Übergabe mit dem Hausmeister.

Fristen

Bürgersaal und Alte Schule: Anfrage mindestens zwei Wochen vorher. Stadthalle: möglichst sechs Monate vorher, da Wochenenden schnell vergeben sind. Kostenfreie Stornierung bis vier Wochen vor dem Termin.

Erforderliche Unterlagen

  • Mietantrag mit Datum, Uhrzeit, Art der Veranstaltung und erwarteter Personenzahl
  • Kopie des Personalausweises der verantwortlichen Person
  • Bei Stadthalle: Bestuhlungs- und Ablaufplan

Gebühren

Bürgersaal120,00 € pro Tag
Alte Schule Webbach80,00 € pro Tag
Stadthalleab 650,00 € pro Tag
Kaution200,00 € bzw. 1.000,00 € (Stadthalle)
Webbinger Vereine50 % Ermäßigung

Rechtsgrundlagen

  • Satzung der Stadt Webbingen über die Benutzung städtischer Räume und Gebührensatzung dazu
  • Versammlungsstättenverordnung (VStättV) für Veranstaltungen in der Stadthalle
  • Gaststättenrecht und Jugendschutzgesetz (JuSchG) bei Bewirtung

Hinweise

Webbinger Vereine erhalten 50 Prozent Ermäßigung. Für öffentliche Veranstaltungen mit Musik kann eine Anmeldung bei der GEMA erforderlich sein; beim Ausschank von Alkohol an Dritte kann eine Gestattung des Ordnungsamts nötig sein. Bürgersaal und Stadthalle sind barrierefrei, die Alte Schule Webbach im Erdgeschoss. Ab 22 Uhr ist auf die Nachtruhe der Anwohner zu achten.