Beschreibung
Vereine prägen das Leben in Webbingen und seinen Ortsteilen. Die Stadt unterstützt ihre Arbeit nach den Vereinsförderrichtlinien der Stadt Webbingen mit freiwilligen Zuschüssen. Gefördert werden vor allem:
- Jugendarbeit – jährliche Pauschale je aktivem Mitglied unter 18 Jahren sowie Zuschüsse für Jugendfreizeiten und die Ausbildung von Übungsleitern
- Investitionen – Bau, Sanierung und Ausstattung von Vereinsheimen und Sportanlagen sowie größere Anschaffungen
- Besondere Anlässe – Vereinsjubiläen und Veranstaltungen mit überörtlicher Bedeutung
Voraussetzungen
- Der Verein hat seinen Sitz in Webbingen und ist im Vereinsregister eingetragen oder als gemeinnützig anerkannt.
- Die Vereinsarbeit ist überwiegend für Webbinger Bürgerinnen und Bürger offen.
- Investitionen werden nur gefördert, wenn der Antrag vor Beginn der Maßnahme gestellt wurde.
Verfahrensablauf
- Füllen Sie den Förderantrag aus und reichen Sie ihn mit den Unterlagen beim Hauptamt ein.
- Das Hauptamt prüft den Antrag gemeinsam mit der Finanzverwaltung.
- Über Investitionszuschüsse ab 5.000 Euro entscheidet der Stadtrat, über kleinere Beträge der Bürgermeister.
- Nach dem Bescheid zahlt die Stadtkasse den Zuschuss aus; bei Investitionen nach Vorlage des Verwendungsnachweises.
Fristen
Anträge auf Jugendförderung für das Vorjahr bis zum 31. März. Investitionsanträge spätestens bis 30. September für das folgende Haushaltsjahr, in jedem Fall vor Beginn der Maßnahme.
Bearbeitungsdauer
Jugendförderung: Auszahlung in der Regel bis Ende Juni. Investitionen: abhängig von den Sitzungsterminen des Stadtrats.
Erforderliche Unterlagen
- Förderantrag der Stadt Webbingen
- Aktuelle Mitgliederliste mit Anzahl der Mitglieder unter 18 Jahren (ohne Namen)
- Bei Investitionen: Kostenvoranschläge und Finanzierungsplan
- Freistellungsbescheid des Finanzamts (falls vorhanden)
- Verwendungsnachweis nach Abschluss der Maßnahme
Gebühren
Gebührenfrei
Rechtsgrundlagen
- Vereinsförderrichtlinien der Stadt Webbingen
- Haushaltssatzung der Stadt Webbingen in der jeweils gültigen Fassung
- Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO)
Hinweise
Auf die Zuschüsse besteht kein Rechtsanspruch; sie werden im Rahmen der im Haushalt bereitgestellten Mittel gewährt. Fördersätze in Webbingen: 8 Euro je Jugendmitglied und Jahr, Investitionen 20 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens 10.000 Euro. Vereine können außerdem Hallenzeiten nutzen und Räume im Bürgersaal oder in der Alten Schule Webbach zu ermäßigten Gebühren mieten.