Beschreibung
Um das Stadtbild zu schützen und die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, ist das Anbringen von Plakaten auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in Webbingen nur mit Genehmigung erlaubt. Näheres regelt die Plakatierungsverordnung der Stadt Webbingen.
Genehmigt werden vor allem:
- Plakate für Veranstaltungen, z. B. Vereinsfeste, Konzerte oder Flohmärkte,
- Wahlwerbung von Parteien und Wählergruppen vor Wahlen und Abstimmungen.
Für kleinere Ankündigungen stehen außerdem die städtischen Anschlagtafeln am Marktplatz und in den Ortsteilen zur Verfügung.
Voraussetzungen
- Die Plakate werden nur an den zugelassenen Standorten angebracht, nicht an Verkehrszeichen, Ampeln, Bäumen oder Brückengeländern.
- Sichtbeziehungen im Straßenverkehr dürfen nicht beeinträchtigt werden.
- Das Format überschreitet nicht DIN A1; Plakatständer sind standsicher.
Verfahrensablauf
- Sie beantragen die Genehmigung schriftlich oder per E-Mail beim Ordnungsamt.
- Das Ordnungsamt prüft Anzahl, Standorte und Zeitraum.
- Sie erhalten die Genehmigung mit Auflagen und – bei Bedarf – Plakatkennzeichnungen.
- Nach Ende des Zeitraums entfernen Sie alle Plakate vollständig.
Fristen
- Antrag mindestens zwei Wochen vor dem gewünschten Aufhängetermin.
- Veranstaltungsplakate: frühestens drei Wochen vor der Veranstaltung, Entfernung spätestens drei Tage danach.
- Wahlwerbung: frühestens sechs Wochen vor dem Wahltag, Entfernung spätestens eine Woche danach.
Bearbeitungsdauer
In der Regel eine Woche.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag mit Veranstalter bzw. Partei, Ansprechperson und Erreichbarkeit
- Anzahl, Format und Motiv der Plakate
- Gewünschte Standorte (Liste oder Lageplan)
- Zeitraum der Plakatierung
Gebühren
| Genehmigung für Veranstaltungsplakate | 20,00 € zzgl. 1,00 € je Plakat |
|---|---|
| Ortsansässige gemeinnützige Vereine | 10,00 € pauschal |
| Wahlwerbung | gebührenfrei |
Rechtsgrundlagen
- Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG)
- Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG)
- Plakatierungsverordnung der Stadt Webbingen
- Satzung der Stadt Webbingen über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen
Hinweise
Nicht entfernte oder ungenehmigte Plakate lässt die Stadt durch den Bauhof abnehmen; die Kosten werden in Rechnung gestellt. Für Plakate auf privaten Flächen ist die Erlaubnis der Eigentümerin oder des Eigentümers nötig, ggf. auch eine baurechtliche Prüfung. Passend dazu: „Veranstaltung anzeigen“.