Beschreibung
Damit der Umzugswagen direkt vor der Haustür parken kann, können Sie auf öffentlichen Straßen in Webbingen ein vorübergehendes absolutes Halteverbot einrichten lassen. Dafür erlässt das Ordnungsamt eine verkehrsrechtliche Anordnung. Sie legt fest, wo, wann und auf welcher Länge das Halteverbot gilt.
Die nötigen Verkehrszeichen müssen Sie nicht selbst besorgen: Der Bauhof der Stadt Webbingen in der Bauhofstraße 1 verleiht Halteverbotsschilder mit Ständer und Zusatzzeichen. Alternativ können Sie ein Umzugsunternehmen oder einen Verkehrssicherungsbetrieb beauftragen.
Voraussetzungen
- Der gewünschte Bereich liegt an einer öffentlichen Straße in Webbingen.
- Die Verkehrssicherheit, z. B. die Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge, bleibt gewährleistet.
Verfahrensablauf
- Stellen Sie den Antrag online oder schriftlich beim Ordnungsamt mit Ort, Datum, Uhrzeit und benötigter Länge.
- Sie erhalten die verkehrsrechtliche Anordnung mit Auflagen.
- Holen Sie die Schilder beim Bauhof ab und stellen Sie sie wie angeordnet auf.
- Dokumentieren Sie die Aufstellung, z. B. mit Fotos und einer Liste der bereits parkenden Fahrzeuge.
- Bauen Sie die Schilder nach dem Umzug ab und geben Sie sie beim Bauhof zurück.
Fristen
Bitte stellen Sie den Antrag rechtzeitig, mindestens zwei Wochen vor dem Umzugstermin, damit genug Zeit für die Anordnung und die Reservierung der Schilder bleibt. Stellen Sie die Schilder so früh wie möglich vor Beginn des Halteverbots auf und beachten Sie die Auflagen der verkehrsrechtlichen Anordnung.
Bearbeitungsdauer
In der Regel fünf bis zehn Werktage.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag mit Ort, Datum, Uhrzeit und Länge der Halteverbotszone
- Ggf. Lageskizze
- Personalausweis bei Abholung der Schilder
Gebühren
| Verkehrsrechtliche Anordnung | 35,00 € |
|---|---|
| Leihgebühr Bauhof | 10,00 € pro Schild und Tag |
| Kaution Schilder | 50,00 € |
Rechtsgrundlagen
- Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
- Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG)
Hinweise
Stellen Sie zusätzlich einen Container oder Möbellift auf Gehweg oder Fahrbahn, ist eine zusätzliche Erlaubnis erforderlich. Geben Sie dies bitte gleich im Antrag an. Schilder können während der Öffnungszeiten des Bauhofs nach vorheriger Reservierung abgeholt werden.