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Leistung · Ordnungsamt

Bewohnerparkausweis beantragen

Wer in der Webbinger Altstadt wohnt, kann einen Bewohnerparkausweis für die Zone „Altstadt A“ beantragen und dort ohne zeitliche Begrenzung parken.

Beschreibung

In der Webbinger Altstadt rund um Marktplatz und Rathausstraße sind Parkplätze knapp. Damit Anwohnerinnen und Anwohner in der Nähe ihrer Wohnung parken können, gibt es die Bewohnerparkzone „Altstadt A“. Mit einem gültigen Bewohnerparkausweis dürfen Sie auf den entsprechend beschilderten Flächen ohne Parkschein und ohne Höchstparkdauer parken.

Der Ausweis gilt nur in der angegebenen Zone und nur für das eingetragene Fahrzeug. Ein Anspruch auf einen freien Stellplatz besteht nicht.

Voraussetzungen

  • Sie sind in der Bewohnerparkzone „Altstadt A“ gemeldet und wohnen dort.
  • Das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder wird Ihnen dauerhaft zur Nutzung überlassen, etwa als Firmen- oder Leasingfahrzeug.
  • Pro Person wird nur ein Ausweis für ein Fahrzeug ausgestellt.

Verfahrensablauf

  1. Sie beantragen den Ausweis online oder im Bürgerbüro.
  2. Das Ordnungsamt prüft Ihre Meldedaten und die Fahrzeugangaben.
  3. Nach Zahlung der Gebühr erhalten Sie den Ausweis per Post oder zur Abholung im Bürgerbüro.
  4. Sie legen den Ausweis gut lesbar hinter die Windschutzscheibe.

Fristen

Der Ausweis gilt ein Jahr. Für eine nahtlose Verlängerung stellen Sie den Folgeantrag bitte spätestens zwei Wochen vor Ablauf.

Bearbeitungsdauer

Bei persönlicher Vorsprache erhalten Sie den Ausweis sofort, bei Online-Anträgen innerhalb von etwa einer Woche.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Bei Firmen- oder Leasingfahrzeugen: Bestätigung über die dauerhafte private Nutzung
  • Bei Abholung durch Dritte: schriftliche Vollmacht

Gebühren

Bewohnerparkausweis für ein Jahr30,00 €
Änderung (z. B. neues Kennzeichen)10,00 €

Rechtsgrundlagen

  • Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), § 45
  • Straßenverkehrsgesetz (StVG)

Hinweise

Ziehen Sie aus der Zone weg oder wechseln Sie das Fahrzeug, geben Sie den Ausweis bitte zurück bzw. beantragen Sie eine Änderung. Für Handwerksbetriebe und Pflegedienste gibt es gesonderte Ausnahmegenehmigungen. Besucherinnen und Besucher parken auf dem Parkplatz am Rathaus oder an den Parkscheinautomaten am Marktplatz.