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Leistung · Ordnungsamt

Fundsachen

Etwas verloren oder gefunden? Das Fundbüro im Rathaus Webbingen nimmt Fundsachen entgegen, bewahrt sie sechs Monate auf und gibt sie an Verlierer zurück.

Beschreibung

Das Fundbüro der Stadt Webbingen befindet sich im Bürgerbüro des Rathauses. Hier können Sie Gegenstände abgeben, die Sie im Stadtgebiet oder in einem der Ortsteile gefunden haben, und nach verlorenen Sachen fragen – etwa Schlüssel, Geldbörsen, Handys, Brillen oder Fahrräder.

Voraussetzungen

  • Für Finder: Fundsachen mit einem Wert über 10 € müssen Sie beim Fundbüro abgeben oder melden, wenn Sie die Eigentümerin oder den Eigentümer nicht kennen.
  • Für Verlierer: Sie müssen nachweisen oder glaubhaft machen, dass Ihnen der Gegenstand gehört, etwa durch eine genaue Beschreibung, einen Kaufbeleg oder einen passenden Schlüssel.

Verfahrensablauf

  1. Finder geben die Sache im Bürgerbüro ab. Wir notieren Fundort, Fundzeit und auf Wunsch Ihre Kontaktdaten.
  2. Lässt sich der Verlierer ermitteln, benachrichtigen wir ihn.
  3. Verlierer melden sich persönlich, telefonisch oder suchen online in der Fundsachen-Datenbank.
  4. Nach Prüfung des Eigentums wird die Sache gegen Unterschrift und Zahlung der Gebühr herausgegeben.

Fristen

Fundsachen werden sechs Monate aufbewahrt. Meldet sich in dieser Zeit niemand, kann der Finder die Sache erhalten, sofern er dies bei der Abgabe gewünscht hat. Andernfalls geht sie an die Stadt über und wird versteigert, gespendet oder verwertet.

Bearbeitungsdauer

Die Abgabe und – bei nachgewiesenem Eigentum – die Herausgabe erfolgen sofort.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Für die Abholung: Eigentumsnachweis, z. B. Kaufbeleg, Foto oder genaue Beschreibung
  • Bei Abholung durch Dritte: schriftliche Vollmacht

Gebühren

Abgabe einer Fundsachegebührenfrei
Herausgabe an den Verlierer5,00 € bis 25,00 € je nach Wert
Fundsachen unter 25 € Wertgebührenfrei

Rechtsgrundlagen

  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), §§ 965 ff.
  • Kostengesetz (KG) des Freistaats Bayern

Hinweise

Finder haben Anspruch auf Finderlohn: Bei Sachen bis 500 € sind es 5 % des Werts, für den darüber liegenden Teil 3 %, bei Tieren 3 %. Gefundene Ausweise und Pässe leiten wir an die ausstellende Behörde weiter. Fundtiere bringen Sie bitte zum Tierheim; Hinweise zu entlaufenen Tieren nimmt auch das Bürgerbüro entgegen. In Bussen oder Bahnen verlorene Gegenstände liegen beim jeweiligen Verkehrsunternehmen.