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Leistung · Hauptamt

Meldebescheinigung beantragen

Mit einer Meldebescheinigung weisen Sie Ihren Wohnsitz in Webbingen nach, z. B. gegenüber Arbeitgebern, Banken oder anderen Behörden.

Beschreibung

Eine Meldebescheinigung bestätigt, dass Sie in Webbingen gemeldet sind. Sie wird oft von Arbeitgebern, Banken, Versicherungen, Hochschulen oder Behörden verlangt, etwa für Elterngeld, Kindergeld oder bei Behördengängen im Ausland.

Es gibt zwei Varianten:

  • Einfache Meldebescheinigung: enthält Ihre Grunddaten, insbesondere Name und aktuelle Anschrift.
  • Erweiterte Meldebescheinigung: enthält zusätzlich weitere gespeicherte Daten, z. B. Familienstand, Staatsangehörigkeit, frühere Anschriften oder Einzugsdatum. Welche Daten aufgenommen werden, legen Sie bei der Beantragung fest.

Voraussetzungen

Sie sind in Webbingen gemeldet oder waren es. Eine Meldebescheinigung erhalten Sie nur über Ihre eigenen Daten. Für andere Personen benötigen Sie eine schriftliche Vollmacht.

Verfahrensablauf

  1. Beantragen Sie die Bescheinigung online mit der Online-Ausweisfunktion oder persönlich im Bürgerbüro.
  2. Geben Sie an, welche Variante Sie benötigen und wofür.
  3. Im Bürgerbüro erhalten Sie die Bescheinigung sofort. Online beantragte Bescheinigungen erhalten Sie als PDF oder per Post.

Bearbeitungsdauer

Persönlich sofort, online in der Regel innerhalb von ein bis zwei Werktagen.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Bei Antrag für andere Personen: schriftliche Vollmacht und Ausweis der vertretenen Person
  • Ggf. Nachweis über den Verwendungszweck (für Gebührenbefreiung)

Gebühren

Einfache Meldebescheinigung5,00 €
Erweiterte Meldebescheinigung10,00 €

Rechtsgrundlagen

  • Bundesmeldegesetz (BMG)
  • Kostengesetz (KG) des Freistaates Bayern

Hinweise

Unmittelbar nach einer Anmeldung erhalten Sie automatisch eine kostenlose Meldebestätigung – oft reicht diese bereits aus. Für einige Zwecke, etwa für Renten- oder Sozialleistungen, kann die Meldebescheinigung gebührenfrei ausgestellt werden. Bringen Sie dazu bitte einen Nachweis über den Verwendungszweck mit.