Beschreibung
Das Führungszeugnis gibt Auskunft darüber, ob eine Person vorbestraft ist. Es wird vom Bundesamt für Justiz aus dem Bundeszentralregister erstellt. Benötigt wird es vor allem von Arbeitgebern, für bestimmte Erlaubnisse oder für die ehrenamtliche Arbeit mit Kindern und Jugendlichen.
Es gibt verschiedene Arten: das Führungszeugnis für private Zwecke, das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde und das erweiterte Führungszeugnis, z. B. für Tätigkeiten in Schulen, Kitas, Sportvereinen oder im Jugendzentrum. Staatsangehörige anderer EU-Staaten können ein Europäisches Führungszeugnis beantragen.
Voraussetzungen
- Vollendung des 14. Lebensjahres
- Beantragung im Bürgerbüro: Wohnsitz in Webbingen
- Erweitertes Führungszeugnis: schriftliche Aufforderung der Stelle, die es verlangt
- Online-Antrag: Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion
Verfahrensablauf
- Antrag persönlich im Bürgerbüro stellen oder online über das Portal des Bundesamts für Justiz.
- Art des Führungszeugnisses und ggf. Verwendungszweck angeben.
- Gebühr bezahlen – im Bürgerbüro bar oder mit Karte, online per elektronischer Zahlung.
- Das Bundesamt für Justiz erstellt das Führungszeugnis und sendet es an Ihre Anschrift bzw. direkt an die Behörde.
Bearbeitungsdauer
In der Regel ein bis zwei Wochen. Viele Stellen akzeptieren nur Führungszeugnisse, die nicht älter als drei Monate sind.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Bei erweitertem Führungszeugnis: schriftliche Aufforderung der anfordernden Stelle
- Bei Behördenführungszeugnis: Anschrift und Aktenzeichen der Behörde
- Für Gebührenbefreiung: Bestätigung über die ehrenamtliche Tätigkeit
Gebühren
| Führungszeugnis (alle Arten) | Gebühr nach dem Justizverwaltungskostengesetz (JVKostG), Auskunft im Bürgerbüro |
|---|---|
| Ehrenamtliche Tätigkeit | Gebührenbefreiung auf Antrag möglich |
Rechtsgrundlagen
- Bundeszentralregistergesetz (BZRG)
- Justizverwaltungskostengesetz (JVKostG)
Hinweise
Für ehrenamtliche Tätigkeiten in gemeinnützigen Einrichtungen und Vereinen können Sie eine Gebührenbefreiung beantragen. Legen Sie dazu eine Bestätigung des Vereins oder der Einrichtung vor. Webbinger Vereine erhalten Informationen zum Thema Kinderschutz und Führungszeugnis auch im Hauptamt. Das Bürgerbüro im Rathaus ist barrierefrei zugänglich.