Beschreibung
Eine Eheurkunde wird häufig benötigt, etwa bei Namensänderungen, für Behörden, Versicherungen oder die Rentenversicherung. Zuständig ist das Standesamt, bei dem die Ehe geschlossen wurde. Haben Sie in Webbingen geheiratet – im Rathaus oder im Schlosspark –, erhalten Sie die Urkunde beim Standesamt Webbingen.
Neben der Eheurkunde ist auch ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister erhältlich. Er enthält spätere Änderungen, z. B. eine Scheidung, und wird etwa bei einer erneuten Eheschließung verlangt. Für das Ausland gibt es eine mehrsprachige Eheurkunde.
Voraussetzungen
- Die Ehe wurde in Webbingen geschlossen.
- Antragsberechtigt sind die Ehegatten, deren Eltern und Großeltern sowie deren Kinder und Enkel.
- Andere Personen benötigen eine Vollmacht oder ein rechtliches Interesse.
Verfahrensablauf
- Antrag online, schriftlich oder persönlich stellen.
- Namen beider Ehegatten, Datum der Eheschließung und Art der Urkunde angeben.
- Das Standesamt prüft die Berechtigung und stellt die Urkunde aus.
- Abholung im Standesamt oder Versand per Post nach Zahlungseingang.
Bearbeitungsdauer
Bei persönlicher Vorsprache in der Regel sofort, sonst wenige Werktage zuzüglich Postlaufzeit.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Bei Beantragung für andere Personen: schriftliche Vollmacht und Kopie des Ausweises der vollmachtgebenden Person
- Ggf. Nachweis des rechtlichen Interesses
Gebühren
| Eheurkunde oder beglaubigter Registerausdruck | 12,00 € |
|---|---|
| Jede weitere Ausfertigung im selben Arbeitsgang | 6,00 € |
| Zweckgebundene Bescheinigungen (z. B. Rente) | gebührenfrei |
Rechtsgrundlagen
- Personenstandsgesetz (PStG)
- Personenstandsverordnung (PStV)
- Kostengesetz (KG) des Freistaats Bayern
Hinweise
Eheregister werden 80 Jahre beim Standesamt geführt und danach an das Stadtarchiv übergeben. Für Lebenspartnerschaftsurkunden gilt das Verfahren entsprechend. Wurde Ihre Ehe außerhalb von Webbingen geschlossen, wenden Sie sich bitte an das Standesamt am Ort der Eheschließung.