Beschreibung
Deutsche Staatsangehörige ab 16 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen. Im Bürgerbüro der Stadt Webbingen beantragen Sie den Personalausweis, den Reisepass sowie bei Bedarf vorläufige Dokumente. Für Kinder gibt es seit 2024 keinen Kinderreisepass mehr – Kinder erhalten einen Personalausweis oder Reisepass.
Der Personalausweis enthält eine Online-Ausweisfunktion (eID). Damit können Sie sich bei Behörden und Unternehmen sicher im Internet ausweisen, z. B. für Online-Anträge. Die Funktion ist bei Ausgabe eingeschaltet; die PIN legen Sie selbst fest.
Voraussetzungen
- Hauptwohnsitz in Webbingen oder einem der Ortsteile
- deutsche Staatsangehörigkeit
- persönliches Erscheinen (auch bei Kindern)
- bei Minderjährigen: Zustimmung aller Sorgeberechtigten
Verfahrensablauf
- Termin online oder telefonisch im Bürgerbüro vereinbaren.
- Digitales Lichtbild mitbringen (Code eines zertifizierten Fotostudios) oder direkt am Fotoautomaten im Bürgerbüro aufnehmen lassen.
- Antrag im Bürgerbüro stellen, Fingerabdrücke erfassen lassen, unterschreiben und Gebühr bezahlen.
- Das Dokument wird in der Bundesdruckerei hergestellt. Sie erhalten eine Nachricht, sobald es abholbereit ist.
- Abholung im Bürgerbüro, altes Dokument abgeben bzw. entwerten lassen.
Fristen
Beantragen Sie ein neues Dokument rechtzeitig vor Ablauf des alten – insbesondere vor geplanten Reisen. Ein abgelaufener Personalausweis kann ein Bußgeld nach sich ziehen.
Bearbeitungsdauer
Personalausweis und Reisepass: in der Regel drei bis vier Wochen. Expresspass: wenige Werktage. Vorläufige Dokumente erhalten Sie meist sofort.
Erforderliche Unterlagen
- Bisheriger Personalausweis oder Reisepass
- Digitales biometrisches Lichtbild (oder Aufnahme im Bürgerbüro)
- Geburts- oder Eheurkunde, falls die Daten nicht bereits vorliegen
- Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung und Ausweise aller Sorgeberechtigten
Gebühren
| Personalausweis ab 24 Jahren | 46,00 € |
|---|---|
| Personalausweis unter 24 Jahren | 27,60 € |
| Reisepass ab 24 Jahren | 70,00 € |
| Reisepass unter 24 Jahren | 37,50 € |
| Expresszuschlag sowie vorläufiger Personalausweis oder Reisepass | Gebühren nach den bundesrechtlichen Gebührenvorschriften, Auskunft im Bürgerbüro |
| Lichtbild am Fotoautomaten im Bürgerbüro | 6,00 € |
Rechtsgrundlagen
- Personalausweisgesetz (PAuswG)
- Personalausweisverordnung (PAuswV)
- Passgesetz (PassG)
- Passverordnung (PassV)
Hinweise
Das Bürgerbüro befindet sich im Erdgeschoss des Rathauses und ist barrierefrei erreichbar. Fertige Dokumente kann auch eine bevollmächtigte Person abholen – mit schriftlicher Vollmacht und eigenem Ausweis. Haben Sie Ihre PIN vergessen, setzen wir sie im Bürgerbüro neu. Bei Verlust beachten Sie bitte die Leistung „Verlust eines Ausweises melden“.