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Leistung · Standesamt

Sterbeurkunde beantragen

Sterbeurkunden benötigen Hinterbliebene für Nachlass, Versicherungen und Behörden. Für Sterbefälle in Webbingen bestellen Sie sie beim Standesamt – auch online.

Beschreibung

Nach einem Todesfall verlangen viele Stellen eine Sterbeurkunde, etwa Banken, Versicherungen, das Nachlassgericht, Vermieter oder Arbeitgeber. Bei der Beurkundung des Sterbefalls erhalten Sie in der Regel bereits mehrere Exemplare. Weitere Urkunden können Sie jederzeit beim Standesamt des Sterbeorts nachbestellen.

Ist die Person in Webbingen verstorben, stellt das Standesamt Webbingen die Urkunde aus. Neben der Sterbeurkunde ist auch ein beglaubigter Ausdruck aus dem Sterberegister erhältlich.

Voraussetzungen

  • Der Sterbefall wurde in Webbingen beurkundet.
  • Antragsberechtigt sind Ehegatten, Lebenspartner, Eltern, Großeltern, Kinder und Enkel der verstorbenen Person.
  • Andere Personen – z. B. Geschwister oder Erben – benötigen ein rechtliches Interesse oder eine Vollmacht.

Verfahrensablauf

  1. Urkunde online, schriftlich oder persönlich beantragen.
  2. Name, Geburtsdatum und Sterbedatum der verstorbenen Person sowie den Verwendungszweck angeben.
  3. Das Standesamt prüft die Berechtigung.
  4. Ausgabe sofort bei persönlicher Vorsprache oder Versand per Post nach Zahlungseingang.

Bearbeitungsdauer

Bei persönlicher Vorsprache in der Regel sofort, sonst wenige Werktage zuzüglich Postlaufzeit.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Bei Beantragung für andere Personen: schriftliche Vollmacht
  • Ggf. Nachweis des rechtlichen Interesses (z. B. Erbschein, Schreiben des Nachlassgerichts)

Gebühren

Sterbeurkunde oder beglaubigter Registerausdruck12,00 €
Jede weitere Ausfertigung im selben Arbeitsgang6,00 €
Zweckgebundene Bescheinigungen (z. B. Rente)gebührenfrei

Rechtsgrundlagen

  • Personenstandsgesetz (PStG)
  • Personenstandsverordnung (PStV)
  • Kostengesetz (KG) des Freistaats Bayern

Hinweise

Sterberegister werden 30 Jahre beim Standesamt geführt und danach an das Stadtarchiv abgegeben. Für die Rentenversicherung und andere Sozialleistungen erhalten Sie gebührenfreie, zweckgebundene Bescheinigungen. Viele Stellen akzeptieren auch eine Kopie – fragen Sie im Zweifel vorher nach, um Gebühren zu sparen.