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Leistung · Standesamt

Sterbefall beurkunden

Ein Todesfall muss beim Standesamt des Sterbeorts angezeigt werden. Das Standesamt beurkundet den Sterbefall und stellt die Sterbeurkunden aus – oft übernimmt dies das Bestattungsunternehmen.

Beschreibung

Wenn ein Mensch stirbt, muss der Sterbefall beim Standesamt angezeigt werden, in dessen Bezirk der Tod eingetreten ist. Ist eine Person in Webbingen oder einem der Ortsteile verstorben, ist das Standesamt Webbingen zuständig.

In den meisten Fällen übernimmt das beauftragte Bestattungsunternehmen die Anzeige und die Besorgung der Unterlagen. Angehörige können den Sterbefall aber auch selbst anzeigen.

Voraussetzungen

  • Der Tod ist im Stadtgebiet Webbingen eingetreten.
  • Eine ärztliche Todesbescheinigung liegt vor.
  • Zur Anzeige verpflichtet sind unter anderem Personen, die mit der verstorbenen Person in derselben Wohnung gelebt haben, Personen, in deren Wohnung der Tod eingetreten ist, sowie Einrichtungen wie Krankenhäuser oder Pflegeheime.

Verfahrensablauf

  1. Ärztliche Leichenschau und Ausstellung der Todesbescheinigung.
  2. Anzeige beim Standesamt – persönlich oder über das Bestattungsunternehmen – mit den nötigen Unterlagen.
  3. Das Standesamt beurkundet den Sterbefall im Sterberegister.
  4. Sie erhalten die Sterbeurkunden sowie gebührenfreie Bescheinigungen, z. B. für die Rentenversicherung.
  5. Das Standesamt informiert Meldebehörde, Nachlassgericht und weitere Stellen.

Fristen

Der Sterbefall muss spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden.

Bearbeitungsdauer

Bei vollständigen Unterlagen in der Regel am selben oder nächsten Werktag.

Erforderliche Unterlagen

  • Todesbescheinigung (Leichenschauschein)
  • Personalausweis oder Reisepass der verstorbenen Person
  • Bei Ledigen: Geburtsurkunde
  • Bei Verheirateten: Eheurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister
  • Bei Geschiedenen: Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil
  • Bei Verwitweten: Eheurkunde und Sterbeurkunde des Ehegatten
  • Personalausweis der anzeigenden Person

Gebühren

Beurkundung des Sterbefallsgebührenfrei
Sterbeurkunde12,00 €
Jede weitere Ausfertigung im selben Arbeitsgang6,00 €
Bescheinigungen für Rente und Sozialleistungengebührenfrei

Rechtsgrundlagen

  • Personenstandsgesetz (PStG)
  • Personenstandsverordnung (PStV)
  • Bestattungsgesetz (BestG) des Freistaats Bayern

Hinweise

Wir wissen, dass ein Trauerfall eine schwere Zeit ist. Das Standesamt nimmt sich Zeit für Ihre Fragen und hilft Ihnen bei den nächsten Schritten. Informationen zu Grabstätten auf den Friedhöfen in Webbingen und Oberwebbingen finden Sie unter „Bestattung und Grabstätte“. Weitere Sterbeurkunden können Sie auch später beantragen.