Beschreibung
Die Stadt Webbingen unterhält zwei Friedhöfe: den Friedhof Webbingen an der Pfarrkirche und den Friedhof Oberwebbingen. Die Friedhofsverwaltung im Hauptamt vergibt die Grabnutzungsrechte, nimmt Bestattungsanmeldungen entgegen und genehmigt Grabmale. Der Bauhof übernimmt das Öffnen und Schließen der Gräber sowie die Pflege der Anlagen.
Angeboten werden Erdgräber als Einzel- und Doppelgrab, Urnengräber sowie Urnennischen in der Urnenwand. Auf dem Friedhof Oberwebbingen gibt es zusätzlich ein Urnengemeinschaftsfeld unter Bäumen mit pflegefreien Grabstätten.
Voraussetzungen
- Die verstorbene Person hatte ihren Wohnsitz in Webbingen, ist hier verstorben oder es besteht bereits ein Nutzungsrecht an einer Grabstätte.
- Der Sterbefall ist beim Standesamt beurkundet.
Verfahrensablauf
- Das Bestattungsunternehmen oder die Angehörigen melden die Bestattung bei der Friedhofsverwaltung an.
- Auswahl der Grabart und Vergabe des Nutzungsrechts bzw. Prüfung des bestehenden Rechts.
- Abstimmung des Bestattungstermins mit Pfarramt, Bestatter und Bauhof.
- Bestattung; die Aussegnungshalle steht für die Trauerfeier zur Verfügung.
- Gebührenbescheid durch die Stadtkasse.
Fristen
Für Bestattungen gelten die Fristen des bayerischen Bestattungsrechts; Ihr Bestattungsunternehmen berät Sie dazu. Die Ruhezeit beträgt in Webbingen 20 Jahre für Erdbestattungen und 15 Jahre für Urnen.
Bearbeitungsdauer
Der Bestattungstermin wird in der Regel innerhalb weniger Werktage vereinbart.
Erforderliche Unterlagen
- Sterbeurkunde oder Bescheinigung des Standesamts
- Bei bestehender Grabstätte: Graburkunde bzw. Nachweis des Nutzungsrechts
- Antrag auf Grabmalgenehmigung mit Zeichnung (bei Grabmal)
Gebühren
| Einzelgrab (20 Jahre) | 900,00 € |
|---|---|
| Doppelgrab (20 Jahre) | 1.600,00 € |
| Urnengrab (15 Jahre) | 550,00 € |
| Urnennische in der Urnenwand (15 Jahre) | 750,00 € |
| Urnengemeinschaftsfeld Oberwebbingen (15 Jahre, inkl. Pflege) | 1.100,00 € |
| Grabaushub Erdbestattung | 650,00 € |
| Beisetzung Urne | 180,00 € |
| Benutzung der Aussegnungshalle | 120,00 € |
| Grabmalgenehmigung | 40,00 € |
Rechtsgrundlagen
- Bestattungsgesetz (BestG) des Freistaats Bayern
- Bestattungsverordnung (BestV)
- Kommunalabgabengesetz (KAG)
- Satzung der Stadt Webbingen über die Benutzung der Friedhöfe (Friedhofssatzung)
- Satzung der Stadt Webbingen über die Erhebung von Friedhofsgebühren
Hinweise
Für die Errichtung oder Änderung eines Grabmals ist vorab eine Genehmigung der Friedhofsverwaltung nötig; den Antrag stellt meist der Steinmetz. Läuft ein Nutzungsrecht ab, erhalten Sie rechtzeitig Nachricht und können es verlängern. Gießwasser und Abfallbehälter finden Sie an beiden Friedhöfen; Grünschnitt und Gestecke können Sie auch am Wertstoffhof Am Mühlbach 3 abgeben.