Beschreibung
Vor der standesamtlichen Trauung prüft das Standesamt, ob die Ehe geschlossen werden kann. Dazu melden Sie die Eheschließung bei dem Standesamt an, in dessen Bezirk einer von Ihnen seinen Wohnsitz hat. Die Trauung selbst können Sie anschließend bei jedem Standesamt in Deutschland vornehmen lassen.
In Webbingen finden Trauungen im historischen Trauzimmer im ersten Stock des Rathauses statt. In den Sommermonaten bieten wir zusätzlich Trauungen im Schlosspark Webbingen an – ein besonderer Rahmen für Ihren großen Tag.
Voraussetzungen
- Beide Verlobte sind volljährig.
- Keine bestehende Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft.
- Kein Ehehindernis, z. B. nahe Verwandtschaft.
- Persönliche Anmeldung beider Verlobter; ist einer verhindert, ist eine schriftliche Beitrittserklärung möglich.
Verfahrensablauf
- Termin zur Anmeldung im Standesamt vereinbaren und Wunschtermin für die Trauung nennen.
- Unterlagen vorlegen; das Standesamt prüft die Ehefähigkeit.
- Sie erklären, welchen Familiennamen Sie künftig führen möchten.
- Der Trauungstermin und der Trauort werden verbindlich festgelegt.
- Trauung im Trauzimmer oder im Schlosspark; anschließend erhalten Sie Ihre Eheurkunde.
Fristen
Die Anmeldung kann frühestens sechs Monate vor dem Hochzeitstermin erfolgen und bleibt sechs Monate gültig. Beliebte Samstagstermine und Trauungen im Schlosspark sollten Sie frühzeitig vormerken lassen.
Bearbeitungsdauer
Ohne Auslandsbezug meist wenige Tage. Ist ein Verlobter ausländischer Staatsangehöriger, kann die Prüfung mehrere Wochen dauern – bei Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis durch das Oberlandesgericht auch länger.
Erforderliche Unterlagen
- Gültige Personalausweise oder Reisepässe
- Beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als sechs Monate, beim Standesamt des Geburtsorts erhältlich)
- Aufenthaltsbescheinigung mit Angaben zu Familienstand und Staatsangehörigkeit, falls Sie nicht in Webbingen wohnen
- Bei Vorehe: Eheurkunde mit Auflösungsvermerk oder rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw. Sterbeurkunde
- Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder
- Bei ausländischer Staatsangehörigkeit: Ehefähigkeitszeugnis und weitere Urkunden nach Absprache
Gebühren
| Anmeldung der Eheschließung | 50,00 € |
|---|---|
| Anmeldung mit Auslandsbezug | 80,00 € |
| Trauung im Trauzimmer außerhalb der Öffnungszeiten (Samstag) | 100,00 € |
| Trauung im Schlosspark Webbingen | 200,00 € |
| Eheurkunde | 12,00 € |
Rechtsgrundlagen
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – Eherecht
- Personenstandsgesetz (PStG)
- Personenstandsverordnung (PStV)
Hinweise
Das Trauzimmer bietet Platz für etwa 30 Gäste und ist über den Aufzug barrierefrei erreichbar. Im Schlosspark sind Trauungen von Mai bis September möglich; bei schlechtem Wetter weichen wir ins Trauzimmer aus. Sektempfänge im Rathausfoyer sprechen Sie bitte mit dem Standesamt ab. Möchten Sie nach der Hochzeit Ihren Namen ändern, finden Sie Informationen unter „Namenserklärung abgeben“.