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Leistung · Bürgermeister

Ehrungen und Jubiläen

Der Bürgermeister gratuliert zu hohen Geburtstagen und Ehejubiläen. Zudem ehrt die Stadt Webbingen verdiente Bürger mit der Bürgermedaille und erfolgreiche Sportler.

Beschreibung

Die Stadt Webbingen würdigt besondere Lebensereignisse und Leistungen ihrer Bürgerinnen und Bürger:

  • Altersjubiläen – Erster Bürgermeister Markus Webbinger gratuliert zum 80., 85. und 90. Geburtstag persönlich oder mit einem Glückwunschschreiben, ab dem 90. Geburtstag jährlich.
  • Ehejubiläen – zur Goldenen (50 Jahre), Diamantenen (60), Eisernen (65) und Gnadenhochzeit (70) überbringt die Stadt Glückwünsche und ein Präsent.
  • Bürgermedaille – für Menschen, die sich über viele Jahre in herausragender Weise um Webbingen verdient gemacht haben.
  • Sportlerehrung – einmal im Jahr für Meisterschaften und herausragende sportliche Leistungen von Webbinger Sportlerinnen, Sportlern und Mannschaften.

Voraussetzungen

Für Glückwünsche zu Jubiläen genügt der Hauptwohnsitz in Webbingen. Die Bürgermedaille wird auf Vorschlag verliehen; vorschlagen können Vereine, Organisationen und Mitglieder des Stadtrats. Für die Sportlerehrung melden die Vereine ihre erfolgreichen Mitglieder.

Verfahrensablauf

  1. Die Jubiläumsdaten entnimmt die Stadt dem Melderegister. Das Vorzimmer des Bürgermeisters ruft vorab an und fragt, ob ein Besuch gewünscht ist.
  2. Vorschläge für die Bürgermedaille reichen Sie schriftlich mit Begründung beim Bürgermeister ein; der Stadtrat entscheidet in nichtöffentlicher Sitzung.
  3. Meldungen zur Sportlerehrung senden die Vereine mit dem Meldebogen an das Rathaus.

Fristen

Meldungen zur Sportlerehrung für das abgelaufene Jahr bis 31. Januar. Vorschläge zur Bürgermedaille jederzeit.

Erforderliche Unterlagen

  • Bei selbst gemeldetem Ehejubiläum: Heiratsurkunde oder Angabe des Hochzeitsdatums
  • Bürgermedaille: schriftlicher Vorschlag mit Begründung
  • Sportlerehrung: Meldebogen mit Ergebnisnachweis

Gebühren

Gebührenfrei

Rechtsgrundlagen

  • Bundesmeldegesetz (BMG), § 50
  • Satzung der Stadt Webbingen über Ehrungen und Auszeichnungen

Hinweise

Sie möchten nicht, dass Ihr Jubiläum bekannt wird? Dann können Sie der Weitergabe Ihrer Daten an Mandatsträger und Presse im Bürgerbüro widersprechen. Haben Sie nicht in Webbingen geheiratet, ist Ihr Hochzeitsdatum unter Umständen nicht gespeichert – melden Sie Ihr Ehejubiläum dann gern selbst.