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Leistung · Standesamt

Geburtsurkunde beantragen

Geburtsurkunden und beglaubigte Registerausdrucke stellt das Standesamt des Geburtsorts aus. Für Geburten in Webbingen können Sie die Urkunde online, schriftlich oder persönlich bestellen.

Beschreibung

Eine Geburtsurkunde benötigen Sie zum Beispiel zur Anmeldung der Eheschließung, für Renten- und Versicherungsangelegenheiten oder in Erbschaftsfällen. Ausgestellt wird sie vom Standesamt, bei dem die Geburt beurkundet wurde – also am Geburtsort. Wurden Sie in Webbingen geboren, ist das Standesamt Webbingen zuständig.

Neben der Geburtsurkunde gibt es den beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister. Er enthält zusätzlich Hinweise, etwa zu Namensänderungen, und wird insbesondere für die Eheschließung verlangt. Für die Verwendung im Ausland ist eine mehrsprachige (internationale) Geburtsurkunde erhältlich.

Voraussetzungen

  • Die Geburt wurde in Webbingen beurkundet.
  • Antragsberechtigt sind die Person selbst, Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner, Eltern, Großeltern, Kinder und Enkel.
  • Geschwister und andere Personen benötigen ein rechtliches Interesse oder eine schriftliche Vollmacht.

Verfahrensablauf

  1. Urkunde online, schriftlich oder persönlich im Standesamt beantragen.
  2. Angaben zur Person (Name, Geburtsname, Geburtsdatum) sowie Zweck und Art der Urkunde nennen.
  3. Das Standesamt prüft die Berechtigung.
  4. Bei persönlicher Vorsprache erhalten Sie die Urkunde sofort, sonst per Post nach Zahlungseingang.

Bearbeitungsdauer

Bei persönlicher Vorsprache in der Regel sofort. Bei Online- oder schriftlichen Anträgen wenige Werktage zuzüglich Postlaufzeit.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Bei Beantragung für andere Personen: schriftliche Vollmacht und Kopie des Ausweises der vollmachtgebenden Person
  • Ggf. Nachweis des rechtlichen Interesses

Gebühren

Geburtsurkunde oder beglaubigter Registerausdruck12,00 €
Jede weitere Ausfertigung im selben Arbeitsgang6,00 €
Zweckgebundene Bescheinigungen (z. B. Kindergeld, Rente)gebührenfrei

Rechtsgrundlagen

  • Personenstandsgesetz (PStG)
  • Personenstandsverordnung (PStV)
  • Kostengesetz (KG) des Freistaats Bayern

Hinweise

Geburtenregister werden 110 Jahre beim Standesamt geführt und danach an das Stadtarchiv abgegeben. Für ältere Einträge, etwa zur Familienforschung, wenden Sie sich bitte an das Archiv. Bescheinigungen für Elterngeld, Kindergeld und Mutterschaftsgeld sind gebührenfrei. Wurden Sie nicht in Webbingen geboren, erhalten Sie Ihre Geburtsurkunde beim Standesamt Ihres Geburtsorts.