Beschreibung
In Webbingen gibt es Kindertageseinrichtungen in städtischer, kirchlicher und freier Trägerschaft: Kinderkrippen für Kinder bis drei Jahre, Kindergärten für Kinder von drei Jahren bis zur Einschulung und einen Hort für Grundschulkinder. Damit Eltern nicht bei jeder Einrichtung einzeln anfragen müssen, gibt es eine zentrale Anmeldung für alle Einrichtungen im Stadtgebiet.
Sie können bis zu drei Wunscheinrichtungen in einer Reihenfolge angeben. Die Platzvergabe erfolgt nach einheitlichen Kriterien, die Stadt und Träger gemeinsam festgelegt haben.
Voraussetzungen
- Ihr Kind hat seinen Hauptwohnsitz in Webbingen oder zieht nachweislich zu.
- Kinder haben ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Kita oder Kindertagespflege, ab drei Jahren bis zur Einschulung auf einen Kindergartenplatz.
Verfahrensablauf
- Melden Sie Ihr Kind online oder mit dem Papierformular im Bürgerbüro an.
- Nach Ende der Anmeldefrist stimmen Stadt und Träger die Platzvergabe ab.
- Sie erhalten eine Platzzusage bis Ende März. Der Betreuungsvertrag wird direkt mit dem Träger geschlossen.
- Erhalten Sie keinen Platz, kommt Ihr Kind auf die Warteliste; die Stadt berät Sie zu Alternativen wie der Kindertagespflege.
Fristen
Die Hauptanmeldung für das Betreuungsjahr ab September läuft vom 15. Januar bis 15. Februar. Anmeldungen während des Jahres sind möglich, sollten aber mindestens drei Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn eingehen.
Bearbeitungsdauer
Platzzusagen für die Hauptanmeldung bis Ende März, bei Anmeldungen während des Jahres je nach freien Plätzen.
Erforderliche Unterlagen
- Anmeldeformular (online oder Papier)
- Geburtsurkunde des Kindes oder Familienstammbuch
- Nachweis über Masernschutz (spätestens bei Betreuungsbeginn)
- Bei Zuzug: Mietvertrag oder Wohnungsgeberbestätigung
- Ggf. Arbeitgeberbescheinigungen der Eltern
Gebühren
| Anmeldung | gebührenfrei |
|---|---|
| Elternbeiträge | nach Buchungszeit und Gebührensatzung bzw. Beitragsordnung des Trägers |
Rechtsgrundlagen
- Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) – Kinder- und Jugendhilfe
- Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG)
- Satzung der Stadt Webbingen über die Benutzung der städtischen Kindertageseinrichtungen
Hinweise
Die Elternbeiträge richten sich nach Buchungszeit und Träger. Ob und in welcher Höhe es staatliche Zuschüsse zu den Elternbeiträgen gibt, erfahren Sie bei Ihrer Einrichtung. Können Sie die Beiträge nicht aufbringen, kann das zuständige Jugendamt die Kosten auf Antrag ganz oder teilweise übernehmen. Für Schulkinder siehe auch „Schule, Ganztagesbetreuung“.