Beschreibung
Die Stadtbücherei Webbingen in der Rathausstraße 8 bietet rund 18.000 Medien: Romane, Sachbücher, Kinder- und Jugendbücher, Zeitschriften, Hörbücher, Gesellschaftsspiele und Tonies. Mit einem Leserausweis können Sie Medien ausleihen, vorbestellen und über das Benutzerkonto verlängern.
Der Ausweis gilt außerdem für die Onleihe: Rund um die Uhr leihen Sie E-Books, E-Audios und digitale Zeitschriften auf Tablet, Smartphone oder E-Reader aus.
Voraussetzungen
- Einen Leserausweis erhält jede Person, auch ohne Wohnsitz in Webbingen.
- Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren benötigen die Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten.
Verfahrensablauf
- Füllen Sie die Online-Voranmeldung aus oder kommen Sie direkt in die Bücherei.
- Bei Ihrem ersten Besuch legen Sie Ihren Ausweis vor und erhalten sofort Ihren Leserausweis.
- Für die Onleihe melden Sie sich mit Ausweisnummer und Passwort an.
Fristen
Die Leihfrist beträgt vier Wochen, für Zeitschriften, Spiele und Tonies zwei Wochen. Medien können zweimal verlängert werden, sofern keine Vorbestellung vorliegt. Die Jahresgebühr gilt zwölf Monate ab Ausstellung.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten
Gebühren
| Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre | gebührenfrei |
|---|---|
| Erwachsene | 12,00 € pro Jahr |
| Familienausweis | 18,00 € pro Jahr |
| Ersatzausweis | 3,00 € |
| Überziehung | 0,20 € je Medium und Öffnungstag |
Rechtsgrundlagen
- Benutzungsordnung der Stadtbücherei Webbingen
- Gebührensatzung der Stadt Webbingen für die Stadtbücherei
- Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Hinweise
Öffnungszeiten: Dienstag 14–18 Uhr, Mittwoch 10–12 Uhr, Donnerstag 14–19 Uhr, Freitag 14–18 Uhr, Samstag 10–12 Uhr. Die Bücherei ist barrierefrei über den Aufzug im Hof erreichbar. Rückgaben sind außerhalb der Öffnungszeiten über den Medienrückgabekasten neben dem Eingang möglich. Kindergärten und Schulklassen erhalten kostenlose Klassenausweise und Führungen nach Absprache. Bitte melden Sie einen Verlust Ihres Ausweises sofort, damit er gesperrt werden kann.