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Leistung · Bauamt

Kleingärten

In der städtischen Kleingartenanlage Am Webbach können Sie eine Parzelle pachten. Lassen Sie sich auf die Warteliste setzen – freie Gärten werden der Reihe nach vergeben.

Beschreibung

Die Stadt Webbingen unterhält die Kleingartenanlage Am Webbach mit rund 60 Parzellen von jeweils etwa 250 bis 350 m². Die Gärten dienen der Erholung und dem Anbau von Obst, Gemüse und Blumen für den eigenen Bedarf.

Die Parzellen werden über das Bauamt verpachtet. Weil die Nachfrage groß ist, führt die Stadt eine Warteliste. Das gemeinschaftliche Leben in der Anlage – Gemeinschaftsarbeiten, Wasserversorgung, Gartenfest – organisiert der Kleingartenverein Am Webbach e. V.

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in Webbingen (Bewerbungen von außerhalb werden nachrangig berücksichtigt).
  • Je Haushalt wird nur eine Parzelle vergeben.
  • Bereitschaft, den Garten kleingärtnerisch zu nutzen und die Gartenordnung einzuhalten.

Verfahrensablauf

  1. Sie beantragen schriftlich die Aufnahme in die Warteliste beim Bauamt.
  2. Wird eine Parzelle frei, informiert Sie die Stadt in der Reihenfolge der Warteliste.
  3. Sie besichtigen den Garten; eine eventuelle Ablöse für Laube und Bepflanzung vereinbaren Sie mit dem bisherigen Pächter nach Wertermittlung.
  4. Sie schließen mit der Stadt einen Pachtvertrag ab und erkennen die Gartenordnung an.

Fristen

Pachtjahr ist das Kalenderjahr. Eine Kündigung durch den Pächter ist schriftlich bis zum 31. August zum Ende des Pachtjahres möglich.

Bearbeitungsdauer

Die Wartezeit hängt davon ab, wie viele Gärten frei werden; derzeit beträgt sie etwa ein bis drei Jahre.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Aufnahme in die Warteliste (formlos oder Formular des Bauamts)
  • Name, Anschrift und Telefonnummer
  • Bei Vertragsabschluss: SEPA-Lastschriftmandat für Pacht und Nebenkosten

Gebühren

Aufnahme in die Wartelistegebührenfrei
Pacht0,40 € je m² und Jahr
Umlagen für Wasser, Versicherung und Gemeinschaftsflächenca. 60 € pro Jahr

Vereinsbeitrag Kleingartenverein Am Webbach e. V. nach Satzung des Vereins

Rechtsgrundlagen

  • Bundeskleingartengesetz (BKleingG)
  • Gartenordnung für die Kleingartenanlage Am Webbach

Hinweise

Gartenlauben dürfen nach dem Bundeskleingartengesetz höchstens 24 m² groß sein und nicht zum dauerhaften Wohnen genutzt werden. Ein angemessener Teil der Fläche soll für den Anbau von Obst und Gemüse genutzt werden; Einzelheiten regelt die Gartenordnung. Grüngut aus dem Garten können Sie am Wertstoffhof Am Mühlbach 3 abgeben. Für sonstige Gartengrundstücke der Stadt siehe Leistung „Pachtwesen“.