Beschreibung
Wer ein Gebäude errichten, wesentlich ändern oder seine Nutzung ändern möchte, braucht in vielen Fällen eine Baugenehmigung. Den Bauantrag reichen Sie bei der Stadt Webbingen ein. Über die Baugenehmigung entscheidet anschließend das Landratsamt als untere Bauaufsichtsbehörde.
Die Stadt prüft Ihr Vorhaben zunächst planungsrechtlich, etwa ob es einem Bebauungsplan entspricht, und erteilt oder versagt das gemeindliche Einvernehmen. Danach leitet sie den Antrag mit ihrer Stellungnahme an das Landratsamt weiter. Den Bauantrag können Sie auch digital einreichen.
Voraussetzungen
- Das Vorhaben ist genehmigungspflichtig (nicht verfahrensfrei).
- Die Bauvorlagen werden von einer bauvorlageberechtigten Person (z. B. Architektin, Bauingenieur) erstellt und unterschrieben.
- Bauherr und Entwurfsverfasser unterschreiben den Antrag; beim digitalen Bauantrag erfolgt die Identifizierung über ein Nutzerkonto.
Verfahrensablauf
- Lassen Sie sich frühzeitig beraten – das Bauamt der Stadt gibt gern Auskunft zu Bebauungsplänen und Vorgaben vor Ort.
- Ihr Entwurfsverfasser erstellt die Bauvorlagen; dazu gehört ggf. auch die Beteiligung der Nachbarn.
- Sie reichen den Bauantrag bei der Stadt Webbingen ein – digital oder in Papierform.
- Die Stadt prüft das Vorhaben und entscheidet über das gemeindliche Einvernehmen, bei größeren Vorhaben im Bauausschuss.
- Die Stadt leitet den Antrag an das Landratsamt weiter, das die Baugenehmigung erteilt oder ablehnt.
- Vor Baubeginn zeigen Sie den Baubeginn an; die Baugenehmigung muss auf der Baustelle vorliegen.
Fristen
Für die Entscheidung der Stadt über das gemeindliche Einvernehmen gelten gesetzliche Fristen. Nähere Auskunft gibt Ihnen das Bauamt.
Bearbeitungsdauer
Bei vollständigen Unterlagen ist mit etwa zwei bis vier Monaten bis zur Baugenehmigung zu rechnen. Unvollständige Anträge verzögern das Verfahren deutlich.
Erforderliche Unterlagen
- Bauantragsformular
- Amtlicher Lageplan
- Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten)
- Baubeschreibung
- Berechnung von Grundflächen- und Geschossflächenzahl sowie Stellplatznachweis
- Standsicherheits- und ggf. Brandschutznachweis
- Ggf. Nachbarunterschriften bzw. Nachweis der Nachbarbeteiligung
Gebühren
| Einreichung und gemeindliches Einvernehmen bei der Stadt | gebührenfrei |
|---|---|
| Baugenehmigung | Gebühr des Landratsamts nach Kostengesetz, abhängig von den Baukosten |
Rechtsgrundlagen
- Bayerische Bauordnung (BayBO)
- Baugesetzbuch (BauGB), § 36 – Beteiligung der Gemeinde
- Verordnung über Bauvorlagen und bauaufsichtliche Anzeigen (Bauvorlagenverordnung – BauVorlV)
- Kostengesetz (KG) in Verbindung mit dem Kostenverzeichnis
Hinweise
Liegt Ihr Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans und hält es dessen Festsetzungen ein, kommt ggf. die Genehmigungsfreistellung in Betracht; das Bauamt berät Sie dazu gern. Bitte prüfen Sie außerdem, ob die Stellplatzsatzung der Stadt Webbingen oder eine Baumschutzverordnung betroffen ist.