Beschreibung
Ein Bebauungsplan regelt verbindlich, was auf einem Grundstück gebaut werden darf – z. B. Art und Maß der baulichen Nutzung, Baugrenzen, Dachform, Gebäudehöhe oder Grünflächen. Die Stadt Webbingen hat für zahlreiche Baugebiete in der Kernstadt und den Ortsteilen Bebauungspläne aufgestellt.
Alle rechtskräftigen Bebauungspläne können Sie mit Begründung kostenlos einsehen – im Bauamt oder online. Außerdem können Sie sich an laufenden Verfahren beteiligen, wenn ein Plan neu aufgestellt oder geändert wird.
Verfahrensablauf
Einsicht in rechtskräftige Pläne
- Sie sehen die Pläne online ein oder vereinbaren einen Termin im Bauamt.
- Auf Wunsch erläutert Ihnen das Bauamt die Festsetzungen für Ihr Grundstück.
- Kopien oder Ausdrucke erhalten Sie gegen eine geringe Gebühr.
Beteiligung an laufenden Verfahren
- Die Stadt gibt die Veröffentlichung eines Planentwurfs im Amtsblatt und auf der Website bekannt.
- Während der Veröffentlichungsfrist können Sie die Unterlagen online und im Rathaus einsehen.
- Sie können schriftlich, per E-Mail oder zur Niederschrift im Bauamt Stellungnahmen abgeben.
- Der Stadtrat wägt alle Stellungnahmen ab und beschließt den Plan. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Fristen
Den genauen Zeitraum der Veröffentlichung eines Planentwurfs entnehmen Sie der jeweiligen Bekanntmachung. Bitte geben Sie Ihre Stellungnahme innerhalb dieses Zeitraums ab; verspätete Stellungnahmen können unter Umständen unberücksichtigt bleiben.
Gebühren
| Einsicht | gebührenfrei |
|---|---|
| Kopie oder Ausdruck bis DIN A3 | 0,50 € je Seite |
| Planausdruck in Großformat | 10,00 € je Plan |
Rechtsgrundlagen
- Baugesetzbuch (BauGB), insbesondere § 3 – Beteiligung der Öffentlichkeit und § 10 – Beschluss und Inkrafttreten
- Baunutzungsverordnung (BauNVO)
- Planzeichenverordnung (PlanZV)
Hinweise
Online veröffentlichte Pläne dienen der Information; maßgeblich ist die beim Bauamt hinterlegte Originalfassung. Liegt Ihr Grundstück nicht im Bereich eines Bebauungsplans, richtet sich die Bebaubarkeit nach anderen Vorschriften, etwa nach der umgebenden Bebauung – fragen Sie im Zweifel beim Bauamt nach. Auch der Flächennutzungsplan der Stadt Webbingen kann im Bauamt eingesehen werden.