Beschreibung
Um vor allem jungen Familien und Menschen mit Bezug zu Webbingen das Bauen zu ermöglichen, verkauft die Stadt Bauplätze im Neubaugebiet „Am Sonnenhang“ in Oberwebbingen. Das Baugebiet umfasst rund 40 Grundstücke für Einzel- und Doppelhäuser mit Größen zwischen etwa 450 und 700 m².
Die Bauplätze werden nach vom Stadtrat beschlossenen Vergaberichtlinien in einem Punktesystem vergeben (Einheimischenmodell). Punkte gibt es z. B. für den Hauptwohnsitz oder Arbeitsplatz in Webbingen, für Kinder im Haushalt und für ehrenamtliches Engagement. Die Richtlinien beachten die europarechtlichen Leitlinien für Einheimischenmodelle.
Voraussetzungen
- Volljährigkeit; Bewerbungen sind auch als Paar möglich.
- Kein Eigentum an einem bebaubaren Grundstück oder Wohneigentum, das für den eigenen Bedarf ausreicht.
- Einhaltung der in den Vergaberichtlinien festgelegten Einkommens- und Vermögensgrenzen.
- Bereitschaft, innerhalb der vertraglich vereinbarten Frist zu bauen und das Haus selbst zu bewohnen.
Verfahrensablauf
- Die Stadt gibt die Bewerbungsphase im Amtsblatt und auf dieser Website bekannt.
- Sie bewerben sich online oder mit dem Bewerbungsbogen beim Bauamt.
- Das Bauamt prüft die Unterlagen und ermittelt die Punktzahl; daraus ergibt sich eine Rangliste.
- In der Reihenfolge der Rangliste wählen die Bewerberinnen und Bewerber ihren Bauplatz aus.
- Der Stadtrat beschließt die Vergabe; anschließend wird der Kaufvertrag notariell beurkundet.
Fristen
Bewerbungen sind nur innerhalb der bekannt gegebenen Bewerbungsfrist möglich. Laut Kaufvertrag muss in der Regel innerhalb von drei Jahren mit dem Bau begonnen und das Haus anschließend mindestens zehn Jahre selbst bewohnt werden.
Erforderliche Unterlagen
- Bewerbungsbogen mit Angaben zu allen Haushaltsmitgliedern
- Nachweis des Hauptwohnsitzes bzw. Arbeitsplatzes in Webbingen (z. B. Arbeitgeberbescheinigung)
- Einkommensnachweise der letzten drei Jahre (z. B. Einkommensteuerbescheide)
- Erklärung über vorhandenes Grund- und Wohneigentum
- Nachweise über ehrenamtliches Engagement (optional)
- Finanzierungsbestätigung einer Bank
Gebühren
| Bewerbung | gebührenfrei |
|---|---|
| Kaufpreis | 290 € je m² inkl. Erschließung (Beispielwert) |
Notar- und Grundbuchkosten sowie Grunderwerbsteuer trägt der Käufer
Rechtsgrundlagen
- Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO), Art. 75 – Veräußerung von Vermögen
- Baugesetzbuch (BauGB), § 11 – Städtebaulicher Vertrag
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – Kaufvertrag
- Richtlinien der Stadt Webbingen für die Vergabe von Bauplätzen im Baugebiet „Am Sonnenhang“
Hinweise
Für das Baugebiet gilt der Bebauungsplan „Am Sonnenhang“, den Sie online oder im Bauamt einsehen können. Werden Bauverpflichtung oder Selbstnutzung nicht eingehalten, kann die Stadt das Grundstück zurückkaufen oder eine Nachzahlung verlangen; dies wird im Grundbuch abgesichert. Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt an die Stadtkasse.