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Leistung · Bauamt

Hausnummer zuteilen lassen

Für jedes neu gebaute Gebäude teilt die Stadt Webbingen eine Hausnummer zu. Die Hausnummer muss gut sichtbar angebracht werden, damit Rettungsdienst, Post und Besucher Sie finden.

Beschreibung

Jedes bebaute Grundstück in Webbingen erhält von der Stadt eine Hausnummer. Bei Neubauten wird die Hausnummer im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben zugeteilt, spätestens vor dem Bezug. Auch wenn ein Grundstück geteilt oder ein Gebäude mit neuem Zugang errichtet wird, kann eine neue oder zusätzliche Hausnummer nötig sein.

Die Hausnummer ist wichtig für Rettungsdienst, Feuerwehr, Post und Paketdienste. Sie wird außerdem für die Anmeldung beim Bürgerbüro, für Versorger und für das Grundbuch benötigt.

Voraussetzungen

Die Zuteilung beantragen die Eigentümerin oder der Eigentümer bzw. die Bauherrschaft. In vielen Fällen veranlasst das Bauamt die Zuteilung bereits nach Eingang des Bauantrags von sich aus.

Verfahrensablauf

  1. Sie beantragen die Hausnummer beim Bauamt, am besten zusammen mit dem Bauantrag.
  2. Das Bauamt legt die Hausnummer anhand der Lage des Hauseingangs und der bestehenden Nummerierung fest.
  3. Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid über die Hausnummer.
  4. Die Stadt informiert die betroffenen Stellen (u. a. Meldebehörde, Vermessungsamt, Versorger).
  5. Sie bringen das Hausnummernschild gut sichtbar am Gebäude an.

Fristen

Das Hausnummernschild muss spätestens bei Bezug des Gebäudes angebracht sein. Bitte beantragen Sie die Hausnummer daher rechtzeitig vor Fertigstellung.

Bearbeitungsdauer

In der Regel erhalten Sie den Bescheid innerhalb von zwei Wochen.

Erforderliche Unterlagen

  • Formloser Antrag oder Formular des Bauamts
  • Lageplan mit Kennzeichnung des Gebäudes und des Hauseingangs
  • Angabe von Flurnummer und Straße

Gebühren

Zuteilung einer Hausnummer25,00 €
HausnummernschildKosten trägt der Eigentümer

Rechtsgrundlagen

  • Satzung der Stadt Webbingen über die Hausnummerierung (Hausnummernsatzung)

Hinweise

Die Hausnummer muss von der Straße aus gut lesbar sein – Ziffern mindestens 10 cm hoch, bei Dunkelheit möglichst beleuchtet oder reflektierend. Liegt der Eingang nicht zur Straße hin, bringen Sie zusätzlich ein Schild an der Grundstückszufahrt an. Ändert die Stadt eine bestehende Hausnummer, erhalten betroffene Haushalte eine kostenfreie Bescheinigung für Behörden und Banken.