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Wohnsitz anmelden

Wenn Sie nach Webbingen ziehen oder innerhalb der Stadt umziehen, müssen Sie Ihre neue Wohnung innerhalb von zwei Wochen anmelden – im Bürgerbüro oder online.

Beschreibung

Wer eine Wohnung in Webbingen bezieht, muss sich bei der Meldebehörde anmelden. Das gilt für den Zuzug aus einer anderen Gemeinde, aus dem Ausland und auch für einen Umzug innerhalb Webbingens, z. B. von Unterwebbingen nach Kirchwebbing. Eine gesonderte Abmeldung bei der bisherigen Gemeinde in Deutschland ist nicht nötig – das erledigen die Behörden untereinander.

Haben Sie mehrere Wohnungen, legen Sie bei der Anmeldung fest, welche Ihre Hauptwohnung ist. Das ist in der Regel die Wohnung, die Sie überwiegend nutzen.

Voraussetzungen

  • Sie sind in eine Wohnung in Webbingen eingezogen.
  • Sie haben eine Bestätigung Ihres Wohnungsgebers (Vermieter oder Eigentümer) über den Einzug.

Verfahrensablauf

  1. Lassen Sie sich vom Wohnungsgeber die Wohnungsgeberbestätigung ausstellen.
  2. Melden Sie sich online mit der Online-Ausweisfunktion an oder vereinbaren Sie einen Termin im Bürgerbüro.
  3. Bei der persönlichen Anmeldung werden Ihre Daten erfasst und die neue Anschrift auf Ihrem Personalausweis aktualisiert.
  4. Sie erhalten eine kostenlose Meldebestätigung.

Fristen

Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug erfolgen. Eine verspätete Anmeldung ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

Bearbeitungsdauer

Im Bürgerbüro dauert die Anmeldung etwa 10 bis 15 Minuten. Online-Anmeldungen werden in der Regel innerhalb von zwei Werktagen bearbeitet.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass aller anzumeldenden Personen
  • Wohnungsgeberbestätigung
  • Bei Kindern: Geburtsurkunde, falls noch nicht in Deutschland gemeldet
  • Ggf. Vollmacht und Ausweis der bevollmächtigten Person

Gebühren

Gebührenfrei

Rechtsgrundlagen

  • Bundesmeldegesetz (BMG)
  • Bayerisches Gesetz zur Ausführung des Bundesmeldegesetzes

Hinweise

Familienmitglieder, die gemeinsam umziehen, können zusammen angemeldet werden. Eine Person kann die anderen mit Vollmacht anmelden. Denken Sie nach dem Umzug auch an die Ummeldung Ihres Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle des Landratsamts und gegebenenfalls an die Anmeldung Ihres Hundes zur Hundesteuer.