Beschreibung
Die Stadt Webbingen ist Meldebehörde für alle Einwohnerinnen und Einwohner der Kernstadt und der Ortsteile Oberwebbingen, Unterwebbingen, Webbach, Hölzlstetten, Kirchwebbing und Mühlau. Im Melderegister werden unter anderem Name, Anschrift, Geburtsdatum, Familienstand und Staatsangehörigkeit gespeichert. Diese Daten sind Grundlage für viele Verwaltungsaufgaben, etwa für Wahlen, Ausweisdokumente oder die Lohnsteuer.
Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen anmelden. Wer ins Ausland zieht oder eine Nebenwohnung aufgibt, muss sich abmelden. Ein Umzug innerhalb Webbingens ist ebenfalls als Anmeldung zu melden.
Auskunftssperre
Wenn Ihnen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen droht, können Sie eine Auskunftssperre beantragen. Die Gefahr müssen Sie glaubhaft machen, z. B. durch Unterlagen von Polizei, Gericht oder Beratungsstellen. Die Sperre ist befristet und kann auf Antrag verlängert werden. Sie ist gebührenfrei.
Übermittlungssperren und Widerspruchsrechte
Ohne Begründung können Sie der Weitergabe Ihrer Daten in folgenden Fällen widersprechen:
- an Parteien und Wählergruppen vor Wahlen und Abstimmungen
- an Mandatsträger, Presse und Rundfunk bei Alters- und Ehejubiläen
- an Adressbuchverlage
- an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften für Familienangehörige, die keiner dieser Gesellschaften angehören
Der Widerspruch ist formlos und kostenlos möglich und gilt bis zu seinem Widerruf.
Verfahrensablauf
- Füllen Sie das Formular für den Widerspruch oder die Auskunftssperre aus oder kommen Sie ins Bürgerbüro.
- Reichen Sie den Antrag mit Unterschrift ein, bei einer Auskunftssperre mit Nachweisen.
- Die Sperre wird im Melderegister eingetragen. Sie erhalten eine Bestätigung.
Erforderliche Unterlagen
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Bei Auskunftssperre: Nachweise zur Gefährdung (z. B. Schreiben von Polizei oder Gericht)
Gebühren
Gebührenfrei
Rechtsgrundlagen
- Bundesmeldegesetz (BMG)
- Bayerisches Gesetz zur Ausführung des Bundesmeldegesetzes
- Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung
Hinweise
Informationen zu einzelnen Vorgängen finden Sie unter den Leistungen „Wohnsitz anmelden“, „Wohnsitz abmelden“, „Meldebescheinigung beantragen“ und „Melderegisterauskunft beantragen“.