Beschreibung
Zu den Liegenschaften der Stadt Webbingen gehören neben Rathaus, Schulen und Bauhof auch mehrere Wohngebäude mit Mietwohnungen sowie einzelne Gewerbe- und Ladenflächen, etwa in der Rathausstraße und in Unterwebbingen. Das Bauamt kümmert sich gemeinsam mit der Finanzverwaltung um Vermietung, Unterhalt und Abrechnung dieser Objekte.
Mieterinnen und Mieter städtischer Objekte wenden sich mit Fragen zu Mietvertrag, Nebenkostenabrechnung oder Reparaturen ebenfalls an die Liegenschaftsverwaltung.
Voraussetzungen
- Für Mietwohnungen: Bewerbung mit Angaben zum Haushalt; bei einzelnen Wohnungen kann ein Wohnberechtigungsschein erforderlich sein.
- Für Gewerbeflächen: tragfähiges Nutzungskonzept, das zum Standort passt.
Verfahrensablauf
- Freie Wohnungen und Gewerbeflächen werden im Amtsblatt und auf dieser Website bekannt gegeben. Sie können sich auch vorab formlos vormerken lassen.
- Sie reichen Ihre Bewerbung mit den erforderlichen Unterlagen beim Bauamt ein.
- Die Stadt wählt unter den Bewerbungen aus; bei Wohnungen spielen u. a. Dringlichkeit und Haushaltsgröße eine Rolle.
- Nach einer Besichtigung wird der Mietvertrag abgeschlossen. Die Miete zahlen Sie an die Stadtkasse.
Fristen
Bei ausgeschriebenen Objekten gilt die in der Ausschreibung genannte Bewerbungsfrist.
Erforderliche Unterlagen
- Formlose Bewerbung bzw. Bewerbungsbogen der Stadt
- Personalausweis oder Reisepass
- Nachweise über das Haushaltseinkommen (bei Wohnungen)
- Ggf. Wohnberechtigungsschein
- Bei Gewerbeflächen: kurze Beschreibung des Nutzungskonzepts
Gebühren
| Bewerbung | gebührenfrei |
|---|
Miete und Nebenkosten laut Mietvertrag
Kaution nach Mietvertrag (bei Wohnungen höchstens drei Nettokaltmieten)
Rechtsgrundlagen
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – Mietrecht
- Betriebskostenverordnung (BetrKV)
- Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO)
Hinweise
Die Stadt Webbingen hat nur einen kleinen Wohnungsbestand; eine Vormerkung ist daher keine Zusage. Schäden in städtischen Mietobjekten melden Sie bitte direkt beim Bauamt, bei Notfällen außerhalb der Dienstzeiten beim Bereitschaftsdienst des Bauhofs. Für Räume, die nur stundenweise gemietet werden (z. B. für Feiern oder Vereinsveranstaltungen), ist das Veranstaltungsbüro zuständig.