Beschreibung
In Bayern gelten für Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit besondere Regeln. Wer einen Kampfhund halten möchte, braucht eine Erlaubnis der Stadt Webbingen als Sicherheitsbehörde. Welche Hunde als Kampfhunde gelten, regelt eine Verordnung des Freistaates. Sie unterscheidet zwei Gruppen:
- Kategorie 1: Bei bestimmten Rassen und deren Kreuzungen wird die Eigenschaft als Kampfhund stets angenommen.
- Kategorie 2: Bei weiteren Rassen wird die Eigenschaft als Kampfhund angenommen, solange nicht nachgewiesen ist, dass der einzelne Hund keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit aufweist (Negativzeugnis).
Welche Rassen zu welcher Gruppe gehören, ergibt sich aus der Verordnung. Das Ordnungsamt gibt Ihnen gern Auskunft.
Unabhängig von der Rasse gilt nach der Verordnung der Stadt Webbingen über das Halten von Hunden: Große Hunde ab 50 Zentimetern Schulterhöhe sind in den bebauten Ortsteilen, auf Spielplätzen und in öffentlichen Anlagen an der Leine zu führen. Wir bitten, die Haltung großer Hunde im Ordnungsamt anzuzeigen.
Voraussetzungen
- berechtigtes Interesse an der Haltung eines Kampfhundes
- persönliche Zuverlässigkeit der Halterin oder des Halters
- keine Gefahren für Leben, Gesundheit oder Eigentum anderer
Verfahrensablauf
- Stellen Sie den Antrag auf Erlaubnis bzw. die Anzeige schriftlich beim Ordnungsamt, bevor Sie den Hund aufnehmen.
- Bei Hunden der Kategorie 2 legen Sie, wenn vorhanden, das Gutachten eines Sachverständigen vor.
- Das Ordnungsamt prüft die Unterlagen und holt ein Führungszeugnis ein.
- Sie erhalten die Erlaubnis mit Auflagen, ein Negativzeugnis oder eine Ablehnung.
Bearbeitungsdauer
In der Regel zwei bis vier Wochen nach Eingang aller Unterlagen.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Ggf. Nachweis über eine Haftpflichtversicherung für den Hund
- Angaben zum Hund (Rasse, Geburtsdatum, Chipnummer, Schulterhöhe)
- Bei Kategorie 2: Gutachten zur fehlenden gesteigerten Aggressivität
- Nachweis des berechtigten Interesses (bei Erlaubnisantrag)
Gebühren
| Erlaubnis zur Haltung eines Kampfhundes | nach Verwaltungsaufwand (Auskunft im Ordnungsamt) |
|---|---|
| Negativzeugnis | nach Verwaltungsaufwand (Auskunft im Ordnungsamt) |
| Anzeige großer Hund | gebührenfrei |
Rechtsgrundlagen
- Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG)
- Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit
- Verordnung der Stadt Webbingen über das Halten von Hunden
Hinweise
Das Halten eines Kampfhundes ohne Erlaubnis ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer hohen Geldbuße geahndet werden. Für Kampfhunde gilt in Webbingen zudem ein erhöhter Hundesteuersatz – siehe „Hundesteuer“.