Beschreibung
Wer nicht in seinem Wahllokal wählen möchte oder kann, beantragt einen Wahlschein. Mit dem Wahlschein erhalten Sie die Briefwahlunterlagen: Stimmzettel, Stimmzettelumschlag, Wahlbriefumschlag und ein Merkblatt. Einen Grund müssen Sie nicht angeben.
Die Briefwahl ist bei allen Wahlen und Abstimmungen möglich – von der Bundestags- und Europawahl über Landtags- und Bezirkswahlen bis zu Kommunalwahlen und Bürgerentscheiden in Webbingen.
Voraussetzungen
Sie sind wahlberechtigt und im Wählerverzeichnis der Stadt Webbingen eingetragen.
Verfahrensablauf
- Sie beantragen den Wahlschein online, mit dem Vordruck auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung, per E-Mail oder persönlich im Bürgerbüro. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.
- Das Wahlamt prüft Ihren Antrag und schickt Ihnen die Unterlagen per Post. Auf Wunsch senden wir sie auch an eine abweichende Adresse, z. B. Ihren Urlaubsort.
- Sie füllen den Stimmzettel aus, unterschreiben die Versicherung an Eides statt auf dem Wahlschein und senden den Wahlbrief zurück.
Sie können auch direkt im Bürgerbüro wählen: Antrag stellen, Unterlagen erhalten und vor Ort in einer Wahlkabine abstimmen.
Fristen
- Stellen Sie den Antrag möglichst frühzeitig. Die genaue Antragsfrist finden Sie in Ihrer Wahlbenachrichtigung.
- Der Wahlbrief muss am Wahltag bis 18 Uhr bei der Stadt Webbingen eingegangen sein.
Bearbeitungsdauer
Die Unterlagen werden versandt, sobald die Stimmzettel gedruckt vorliegen – in der Regel etwa vier Wochen vor der Wahl. Danach erhalten Sie sie innerhalb weniger Tage.
Erforderliche Unterlagen
- Wahlbenachrichtigung (falls vorhanden)
- Bei persönlicher Antragstellung: Personalausweis oder Reisepass
- Bei Abholung für eine andere Person: schriftliche Vollmacht und eigener Ausweis
Gebühren
Gebührenfrei
Rückversand innerhalb Deutschlands portofrei
Rechtsgrundlagen
- Bundeswahlgesetz (BWahlG) und Bundeswahlordnung (BWO)
- Europawahlgesetz (EuWG) und Europawahlordnung (EuWO)
- Landeswahlgesetz (LWG) und Landeswahlordnung (LWO)
- Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG) und Gemeinde- und Landkreiswahlordnung (GLKrWO)
Hinweise
Planen Sie bei Rücksendung per Post mindestens drei Werktage ein. Sie können den Wahlbrief auch in den Briefkasten am Rathaus werfen. Wer Unterlagen für eine andere Person abholt, braucht eine schriftliche Vollmacht.