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Leistung · Ordnungsamt

Wählerverzeichnis einsehen

Vor jeder Wahl können Sie im Rathaus prüfen, ob Ihre Daten im Wählerverzeichnis richtig eingetragen sind. Nur wer eingetragen ist, darf wählen.

Beschreibung

Vor jeder Wahl erstellt die Stadt Webbingen ein Wählerverzeichnis. Darin sind alle Wahlberechtigten mit Hauptwohnung in Webbingen eingetragen. Wählen kann nur, wer im Wählerverzeichnis steht oder einen Wahlschein hat.

Rechtzeitig vor der Wahl erhalten alle Eingetragenen eine Wahlbenachrichtigung. Haben Sie keine erhalten, obwohl Sie wahlberechtigt sind, sollten Sie das Wählerverzeichnis prüfen.

Voraussetzungen

Jede wahlberechtigte Person kann prüfen, ob ihre eigenen Daten richtig und vollständig sind. Die Daten anderer Personen dürfen Sie nur einsehen, wenn Sie Tatsachen glaubhaft machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit des Verzeichnisses ergeben kann.

Verfahrensablauf

  1. Sie kommen während der Einsichtsfrist zu den Öffnungszeiten ins Bürgerbüro im Rathaus.
  2. Nach Vorlage Ihres Ausweises zeigen wir Ihnen Ihren Eintrag.
  3. Halten Sie das Verzeichnis für unrichtig oder unvollständig, können Sie schriftlich oder zur Niederschrift Einspruch einlegen.
  4. Die Stadt entscheidet über den Einspruch und teilt Ihnen das Ergebnis mit.

Fristen

Das Wählerverzeichnis kann vor jeder Wahl während einer festgelegten Einsichtsfrist geprüft werden. Einsprüche sind nur innerhalb dieser Frist möglich. Die genauen Termine geben wir vor jeder Wahl öffentlich bekannt.

Bearbeitungsdauer

Die Einsicht erfolgt sofort. Über Einsprüche entscheiden wir kurzfristig, spätestens wenige Tage nach Ablauf der Einsichtsfrist.

Erforderliche Unterlagen

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Wahlbenachrichtigung (falls vorhanden)

Gebühren

Gebührenfrei

Rechtsgrundlagen

  • Bundeswahlgesetz (BWahlG) und Bundeswahlordnung (BWO)
  • Europawahlgesetz (EuWG) und Europawahlordnung (EuWO)
  • Landeswahlgesetz (LWG) und Landeswahlordnung (LWO)
  • Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG) und Gemeinde- und Landkreiswahlordnung (GLKrWO)

Hinweise

Das Wählerverzeichnis wird nicht online veröffentlicht. Ist bei Ihnen eine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen, sind Ihre Daten von der Einsicht durch Dritte ausgenommen. Wer kurz vor der Wahl nach Webbingen zieht, wird je nach Wahl und Zuzugsdatum hier oder am bisherigen Wohnort geführt – im Zweifel hilft das Bürgerbüro weiter. Das Bürgerbüro ist barrierefrei erreichbar.