Beschreibung
Eine Gewerbeummeldung ist nötig, wenn sich bei einem bereits angemeldeten Gewerbe wesentliche Angaben ändern. Dazu gehören insbesondere:
- die Verlegung des Betriebs innerhalb der Stadt Webbingen, z. B. von Unterwebbingen nach Kirchwebbing,
- der Wechsel oder die Erweiterung der Tätigkeit, z. B. vom Onlinehandel zusätzlich auf Montageleistungen,
- die Änderung des Firmennamens.
Ziehen Sie mit Ihrem Betrieb in eine andere Gemeinde, ist keine Ummeldung möglich. Sie melden das Gewerbe dann in Webbingen ab und am neuen Standort neu an.
Voraussetzungen
Das Gewerbe ist bei der Stadt Webbingen angemeldet. Bei einer neuen Tätigkeit, die erlaubnispflichtig ist, muss die entsprechende Erlaubnis vorliegen.
Verfahrensablauf
- Sie füllen den Vordruck „Gewerbe-Ummeldung“ online oder im Bürgerbüro aus.
- Das Ordnungsamt prüft Ihre Angaben und gleicht sie mit der bestehenden Anmeldung ab.
- Sie erhalten eine neue Empfangsbestätigung und den Gebührenbescheid.
- Die Änderung wird automatisch an das Finanzamt und die übrigen beteiligten Stellen weitergegeben.
Fristen
Die Ummeldung muss gleichzeitig mit der Änderung erfolgen.
Bearbeitungsdauer
Bei persönlicher Vorsprache sofort, bei Online-Anträgen in der Regel drei bis fünf Werktage.
Erforderliche Unterlagen
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Bisherige Gewerbeanmeldung (falls vorhanden)
- Bei juristischen Personen: aktueller Handelsregisterauszug
- Bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten: Erlaubnis
- Bei Vertretung: schriftliche Vollmacht
Gebühren
| Gewerbeummeldung | 25,00 € |
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Rechtsgrundlagen
- Gewerbeordnung (GewO), insbesondere § 14
- Kostengesetz (KG) und Kostenverzeichnis (KVz) des Freistaats Bayern
Hinweise
Bei einem Wechsel des Inhabers, etwa durch Verkauf oder Übergabe in der Familie, meldet die bisherige Inhaberin oder der bisherige Inhaber ab und die Nachfolge meldet neu an.