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Leistung · Ordnungsamt

Gewerbe abmelden

Geben Sie Ihren Betrieb in Webbingen auf oder verlegen ihn in eine andere Gemeinde, müssen Sie das Gewerbe beim Ordnungsamt abmelden.

Beschreibung

Wer einen Gewerbebetrieb in Webbingen vollständig aufgibt, muss dies dem Ordnungsamt anzeigen. Das gilt auch, wenn Sie eine Zweigniederlassung schließen oder Ihren Betrieb in eine andere Gemeinde verlegen.

Eine Abmeldung ist zum Beispiel notwendig bei:

  • Aufgabe der selbstständigen Tätigkeit, etwa aus Altersgründen,
  • Verkauf, Verpachtung oder Übergabe des Betriebs,
  • Umzug des Betriebs außerhalb der Stadt Webbingen,
  • Änderung der Rechtsform, bei der ein neues Unternehmen entsteht.

Voraussetzungen

Das Gewerbe ist bei der Stadt Webbingen angemeldet. Die Abmeldung erfolgt durch die Inhaberin oder den Inhaber bzw. die gesetzliche Vertretung.

Verfahrensablauf

  1. Sie füllen den Vordruck „Gewerbe-Abmeldung“ online oder im Bürgerbüro aus und geben das Datum der Betriebsaufgabe an.
  2. Das Ordnungsamt prüft die Angaben.
  3. Sie erhalten eine Bestätigung über die Abmeldung.
  4. Die Stadt informiert das Finanzamt, die zuständige Kammer und die weiteren beteiligten Stellen.

Fristen

Die Abmeldung muss gleichzeitig mit der Aufgabe des Betriebs erfolgen.

Bearbeitungsdauer

Bei persönlicher Vorsprache sofort, bei Online-Anträgen in der Regel drei bis fünf Werktage.

Erforderliche Unterlagen

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Bisherige Gewerbeanmeldung (falls vorhanden)
  • Bei juristischen Personen: aktueller Handelsregisterauszug
  • Bei Abmeldung durch Angehörige im Todesfall: Sterbeurkunde
  • Bei Vertretung: schriftliche Vollmacht

Gebühren

Gewerbeabmeldung15,00 €
Abmeldung im Todesfallgebührenfrei

Rechtsgrundlagen

  • Gewerbeordnung (GewO), insbesondere § 14
  • Kostengesetz (KG) und Kostenverzeichnis (KVz) des Freistaats Bayern

Hinweise

Die Gewerbeabmeldung ersetzt nicht die Löschung im Handelsregister. Auch steuerliche Pflichten, etwa die letzte Umsatzsteuer- oder Gewerbesteuererklärung, bleiben bestehen. Laufende Gewerbesteuer-Vorauszahlungen passt die Gemeindekasse an, sobald das Finanzamt einen geänderten Messbescheid übermittelt. Im Todesfall können Angehörige das Gewerbe mit Sterbeurkunde abmelden.