Über diese Demo
Leistung · Hauptamt

Verlust eines Ausweises melden

Ist Ihr Personalausweis oder Reisepass verloren gegangen oder gestohlen worden, melden Sie den Verlust unverzüglich im Bürgerbüro – damit niemand Ihr Dokument missbrauchen kann.

Beschreibung

Der Verlust eines Personalausweises oder Reisepasses muss unverzüglich der Ausweis- bzw. Passbehörde gemeldet werden. Für Einwohnerinnen und Einwohner von Webbingen ist das das Bürgerbüro im Rathaus. Das Dokument wird daraufhin im polizeilichen Fahndungssystem und im Sperrregister gesperrt.

Bei einem Diebstahl sollten Sie zusätzlich Anzeige bei der Polizei erstatten. Taucht das Dokument später wieder auf, ist es ungültig und muss im Bürgerbüro abgegeben werden.

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in Webbingen
  • Verlust oder Diebstahl eines deutschen Personalausweises oder Reisepasses

Verfahrensablauf

  1. Online-Ausweisfunktion sofort über den zentralen Sperr-Notruf sperren lassen – das ist rund um die Uhr möglich.
  2. Verlust persönlich im Bürgerbüro melden; Sie unterschreiben eine Verlusterklärung.
  3. Neues Dokument beantragen, bei Bedarf auch einen vorläufigen Personalausweis oder Reisepass.
  4. Abholung des neuen Dokuments nach Benachrichtigung.

Fristen

Der Verlust ist unverzüglich anzuzeigen. Wer weder einen gültigen Personalausweis noch einen Reisepass besitzt, muss zeitnah ein neues Dokument beantragen.

Bearbeitungsdauer

Die Verlustmeldung wird sofort bearbeitet. Ein vorläufiger Ausweis wird in der Regel gleich ausgestellt, ein neuer Personalausweis oder Reisepass dauert etwa drei bis vier Wochen.

Erforderliche Unterlagen

  • Noch vorhandene Ausweisdokumente (z. B. Reisepass, Führerschein)
  • Polizeiliche Diebstahlsanzeige, falls vorhanden
  • Digitales biometrisches Lichtbild für das neue Dokument (oder Aufnahme im Bürgerbüro)

Gebühren

Verlustmeldunggebührenfrei
Neues Dokument oder vorläufiger AusweisGebühren wie bei „Pässe und Ausweise“

Rechtsgrundlagen

  • Personalausweisgesetz (PAuswG)
  • Passgesetz (PassG)

Hinweise

Abgegebene Fundsachen nimmt das Fundbüro im Ordnungsamt entgegen – fragen Sie dort nach, bevor Sie einen neuen Ausweis beantragen. Den Verlust eines Führerscheins melden Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamts. Gebühren fallen nur für das neue Dokument an; Einzelheiten finden Sie unter „Pässe und Ausweise“.