Beschreibung
Eine Abmeldung ist nur in bestimmten Fällen erforderlich:
- Sie ziehen aus Webbingen ins Ausland und beziehen in Deutschland keine neue Wohnung.
- Sie geben eine Nebenwohnung in Webbingen auf.
Ziehen Sie dagegen in eine andere deutsche Gemeinde, melden Sie sich dort einfach an. Die neue Meldebehörde informiert die Stadt Webbingen automatisch.
Voraussetzungen
Sie sind in Webbingen mit Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet und geben diese Wohnung auf.
Verfahrensablauf
- Melden Sie sich online mit der Online-Ausweisfunktion ab, kommen Sie ins Bürgerbüro oder senden Sie das unterschriebene Abmeldeformular per Post.
- Geben Sie Ihre neue Anschrift im Ausland bzw. Ihre künftige Hauptwohnung an.
- Sie erhalten eine Abmeldebestätigung. Bewahren Sie diese gut auf – sie wird häufig von Banken, Versicherungen oder Behörden im Ausland verlangt.
Fristen
Die Abmeldung ist innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug vorzunehmen. Bei einem Wegzug ins Ausland ist sie frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich.
Bearbeitungsdauer
Im Bürgerbüro erhalten Sie die Bestätigung sofort. Schriftliche und Online-Abmeldungen werden in der Regel innerhalb weniger Werktage bearbeitet.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Ausgefülltes und unterschriebenes Abmeldeformular (bei schriftlicher Abmeldung)
- Ggf. Vollmacht und Ausweis der bevollmächtigten Person
Gebühren
Gebührenfrei
Rechtsgrundlagen
- Bundesmeldegesetz (BMG)
- Bayerisches Gesetz zur Ausführung des Bundesmeldegesetzes
Hinweise
Bei einem Wegzug ins Ausland sollten Sie auch an Ihre Krankenversicherung, das Finanzamt, die Rentenversicherung und den Rundfunkbeitrag denken. Für die Teilnahme an Bundestags- und Europawahlen aus dem Ausland können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag ins Wählerverzeichnis eintragen lassen. Haben Sie einen Hund angemeldet, melden Sie ihn bitte auch bei der Hundesteuer ab.