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Leistung · Gemeindekasse

SEPA-Lastschriftmandat erteilen

Mit einem SEPA-Lastschriftmandat zieht die Stadtkasse Webbingen Grundsteuer, Hundesteuer, Wasser- und Abwassergebühren automatisch und pünktlich von Ihrem Konto ein.

Beschreibung

Damit Sie keine Zahlungstermine verpassen, können Sie der Stadtkasse Webbingen ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Die Stadt bucht dann wiederkehrende Beträge zum jeweiligen Fälligkeitstermin von Ihrem Konto ab – zum Beispiel für:

  • Grundsteuer
  • Hundesteuer
  • Wasser- und Abwassergebühren sowie Abschlagszahlungen
  • Gebühren für Kinderbetreuung oder Mieten städtischer Räume

Sie sparen sich Überweisungen und vermeiden Mahngebühren und Säumniszuschläge.

Voraussetzungen

  • Sie haben ein Girokonto bei einer Bank im SEPA-Raum.
  • Sie sind Kontoinhaberin bzw. Kontoinhaber oder haben die Zustimmung der kontoinhabenden Person.

Verfahrensablauf

  1. Sie erteilen das Mandat online oder füllen das Formular aus und geben es unterschrieben im Rathaus ab bzw. schicken es per Post an die Stadtkasse.
  2. Geben Sie das Kassenzeichen an, das auf Ihrem Bescheid steht. Ein Mandat kann für mehrere Kassenzeichen gelten.
  3. Die Stadtkasse bestätigt Ihnen das Mandat und teilt Ihnen die Mandatsreferenz sowie die Gläubiger-Identifikationsnummer der Stadt mit.
  4. Vor jeder Abbuchung werden Sie über Betrag und Termin informiert – in der Regel über Ihren Bescheid.

Fristen

Damit die nächste Fälligkeit abgebucht werden kann, sollte das Mandat spätestens zwei Wochen vorher bei der Stadtkasse vorliegen.

Erforderliche Unterlagen

  • Ausgefülltes und unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat (online nicht nötig)
  • IBAN und Name der Kontoinhaberin bzw. des Kontoinhabers
  • Kassenzeichen aus dem Bescheid

Gebühren

Rücklastschrift bei fehlender DeckungBankgebühren nach Aufwand

Gebührenfrei

Rechtsgrundlagen

  • Verordnung (EU) Nr. 260/2012 (SEPA-Verordnung)
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), §§ 675c ff. – Zahlungsdienste

Hinweise

Sie können eine Abbuchung innerhalb von acht Wochen bei Ihrer Bank zurückgeben lassen. Bitte informieren Sie uns in diesem Fall, damit keine Mahnung entsteht. Rücklastschriften wegen fehlender Deckung verursachen Bankgebühren, die Ihnen in Rechnung gestellt werden. Ändert sich Ihre Bankverbindung, genügt eine kurze Mitteilung an die Stadtkasse. Das Mandat können Sie jederzeit schriftlich widerrufen.