Aufgrund von Art. 3 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Stadt Webbingen folgende Satzung:
§ 1 Der Steuersatz für den ersten Hund beträgt ab 1. Januar 2027 jährlich 60 Euro, für jeden weiteren Hund 90 Euro.
§ 2 Diese Satzung tritt am 1. Januar 2027 in Kraft.