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Amtliche Bekanntmachung · Satzungen und Verordnungen

Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung

  • Veröffentlicht, ohne Aushangfrist
  • Bekannt gemacht am
  • Az. 022-1/2026

Aufgrund von Art. 3 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Stadt Webbingen folgende Satzung:

§ 1 Der Steuersatz für den ersten Hund beträgt ab 1. Januar 2027 jährlich 60 Euro, für jeden weiteren Hund 90 Euro.

§ 2 Diese Satzung tritt am 1. Januar 2027 in Kraft.

Hinweis zur Rechtsverbindlichkeit

Die Veröffentlichung auf dieser Website dient der Information. Maßgeblich ist die Bekanntmachung in der Form, die die Satzung über öffentliche Bekanntmachungen vorschreibt.